Das „Ampelmännchen“ schaut nett aus, ist kommunikativ eindeutig und wird manchmal von deutschen Fahrschulen genutzt, um ihre geschäftliche Kommunikation „aufzumöbeln“. Da wird das Männchen schon mal per Mausklick rechts und „Speichern unter“ aus dem Internet – illegal - heruntergeladen und zum Beispiel in die Fahrschul-Website integriert. Oder auf der Straße abfotografiert.
Eigentum der Ampelmann GmbH
Das kann unangenehme Folgen haben: Denn das Ampelmännchen gehört dem Berliner Unternehmen Ampelmann GmbH - und zwar in den Variationen „Geher“, „Steher“ und „Ampelfrau“. Nur die Ampelmann GmbH darf deswegen diese drei Bildmarken – sowie diverse Wortmarken – nutzen. Die Urheber des Ampelmännchens haben der Firma die Rechte daran eingeräumt.
„Es kommt vor, dass Inhaber von Fahrschulen unsere Ampelmännchen nutzen, da sie nicht wissen, dass es sich um eingetragene Marken handelt“, teilt das Unternehmen mit. „Wenn uns eine nicht genehmigte Verwendung bekannt wird, kontaktieren wir die Fahrschule, um auf uns aufmerksam zu machen. Natürlich möchten wir freundlich und einvernehmlich eine Lösung finden, allerdings ist unsere Marke geschützt und das bitten wir auch zu beachten.“
Lizenzierung für gewerbliche Zwecke möglich
Aber es gibt eine Möglichkeit, weiter gehende Unannehmlichkeiten, also etwa Unterlassungs- oder Schadenersatzforderungen, zu umgehen: Fahrschulen können eine Lizenz erwerben, um das Ampelmännchen gewerblich zu nutzen. Bei Interesse an einer Lizenzierung genügt eine E-Mail an lizenzen@ampelmann.de.
Eine rein private Nutzung sei im Übrigen völlig unproblematisch, betont die Ampelmann Gmbh. Es komme bei der Verwendung immer auf den Rahmen an. Weitere Informationen gibt es auf www.ampelmann.de.
(tc)