Blockiert ein Autofahrer eine Kreuzung, nachdem er grünes Licht gehabt hat, riskiert er laut ADAC nicht nur ein Bußgeld, sondern haftet auch für mögliche Unfallschäden. Das gilt auch für Kreisverkehre und Kreuzungen ohne Ampelschaltung.
Geregelt sei das korrekte Verhalten in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wie der Automobilclub hinweist: Demnach dürfe ein Autofahrer trotz Vorfahrt oder grüner Ampel in die Kreuzung oder Einmündung nicht sofort einfahren, wenn er dort erkennbar wegen des stockenden Verkehrs warten müsse. Wer dagegen verstößt, begeht laut StVO eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.
Laut ADAC kann es eine Ausnahme geben: Sei bei größeren Kreuzungen nicht absehbar, dass der Verkehr plötzlich stocke, bleibe ein „Hängenbleiben“ in der Kreuzung möglicherweise sanktionsfrei.
(tc)