Jahrelang verkaufte eine Imbissbetreiberin Bratwürste an Reisende über den Zaun am Thüringer Autobahnparkplatz Rodaborn West. Das Problem: Ihre Gastronomie befindet sich nebenan, im Gebäude einer Autobahnraststätte. Diese gehört jedoch nicht mehr zum Gelände des angrenzenden Autobahnparkplatzes. 2013 hatte das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr die Bratwurst-Dealerei satt und untersagte diesen.
Erlaubnispflichte Sondernutzung
Die Imbissbetreiberin wollte sich das nicht gefallen lassen und ging vor Gericht – ohne Erfolg: Das Verwaltungsgericht Gera entschied 2016, dass der Bratwurst-Verkauf rechtswidrig sei. Dieser stelle eine "erlaubnispflichtige Sondernutzung" dar, die jedoch das zuständige Landratsamt des Saale-Orla-Kreises zuvor verweigert hatte. Man sehe am Standort Rodaborn keinen Bedarf zur Versorgung mit Würsten, hieß es aus der Behörde.
Der Rechtsstreit ging noch weiter: Die Imbissbetreiberin wollte in Berufung gegen das Urteil des VG Gera gehen, aber das Thüringer Oberverwaltungsgericht ließ diese nicht zu, da es im erstinstanzlichen Urteil keine relevanten Fehler gebe, wie die Richter feststellten. Damit ist „der Rechtsweg erschöpft“, was bedeutet, dass keine weiteren Rechtsbehelfe mehr möglich sind. Das OVG machte also juristisch „den Deckel drauf“.
Langer Rechtsstreit
Nach Informationen des MDR Thüringen hatte die Imbissbetreiberin die historische Raststätte 2009 vom Bund gekauft. Stets habe sie beteuert, ihr sei beim Kauf zugesichert worden, dass es mindestens einen Zugang von der Autobahn gebe. Doch auf beiden Seiten der A9 seien die Parkplätze mit einem Zaun abgeriegelt. Sie habe sich dann für den Bratwurstverkauf über den Zaun entschieden.
Das Lokal aus dem Jahr 1935 gilt laut MDR Thüringen als erste Autobahnraststätte Deutschlands.
(tc)