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Was tun bei einem Unfall mit Bagatellschaden

26.03.2024 12:32 Uhr | Lesezeit: 4 min
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Ein Blechschaden ist schnell passiert. Aber wie reagiert man richtig?
© Foto: Dzono / Adobe Stock

Der ACE, der Auto Club Europa, informiert, wie bei einem Bagatellschaden zu reagieren ist und wann es auch nötig wird, die Polizei mit einzubinden.

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Nicht immer ist es erforderlich, bei einem Kratzer oder eine Delle die Polizei zu rufen, erklärt der ACE. Wenn sich die Unfallgegner einig sind, braucht es auch keine Exekutive zur Unfallaufnahme. Handelt es sich aber um einen Mietwagen oder ein Leasingfahrzeug, dann muss der Schaden, egal wie heftig, polizeilich aufgenommen werden. Dazu soll man die nächstgelegene Polizeidienststelle kontaktieren – und so die Notruf-Nummer für ebensolche freihalten. Verweigert die Polizei die Unfallaufnahme, so reicht ein Nachweis des Anrufs (zum Beispiel als Screenshot der Anrufliste) gegenüber der Autovermietung.

Unfälle mit parkenden Fahrzeugen

Passiert eine kleinere Beschädigung bei einem geparkten Fahrzeug, muss man zwingend auf den Besitzer warten, um alles zu klären. Erst nach angemessener Wartezeit darf man sich entfernen und sollte die Polizei informieren. Ein Zettel an der Scheibe ohne zu warten reicht nicht aus und man macht sich strafbar.


Wann man die Polizei rufen muss

Bei höherem Sachschaden, Beschädigung der Infrastruktur (zum Beispiel Flurschaden), Unklarheit über den Unfallverursacher, oder wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind, Personen verletzt wurden sowie Vorfällen auf der Autobahn muss die Polizei kontaktier werden. Bei Unfällen auf der Autobahn ist übrigens immer die Notrufnummer zu wählen, damit die anderen Verkehrsteilnehmer umgehend gewarnt werden können.



Unfallbericht unbedingt mitführen

Um alle benötigten Infos der Unfallbeteiligten ideal festhalten zu können, empfiehlt es sich, ein Unfallberichtsformular in mehrfacher Ausführung mit dabei zu haben. Vorlagen zum Download finden sich im Internet, unter anderem beim ACE.

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