So geht´s nicht: Mit dem Auto ihres Mannes befuhr Ende März eine 30-jährige Flensburgerin die Autobahn zwischen Schleswig und Flensburg. Wie die Polizeidirektion Flensburg berichtet, fiel die unsichere Fahrweise der jungen Frau einem anderen Autofahrer auf, der eine Alkoholisierung vermutete und die Polizei alarmierte.
Das Fahrzeug wurde von einer Streife in Flensburg gestoppt. Bei der Fahrzeugkontrolle stellten die Beamten dann mit Erstaunen fest, dass die Fahrerin nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Auf dem Beifahrersitz saß ihr Ehemann, welcher ihr „privaten“ Fahrunterricht erteilt hatte.
Ob glaubhaft oder nicht: Die beiden gaben an, eine Nachtfahrt auf der Autobahn durchgeführt zu haben. Schließlich sei die junge Frau gerade dabei ihren Führerschein zu machen und müsse nun noch etwas üben. Beiden sei nicht bewusst gewesen, dass eine private Fahrstunde eine Straftat darstellen würde.
Dass die Eheleute damit nicht durchkamen, ist klar. Die Beamten fertigten nach eigenen Angaben Anzeigen gegen beide Pkw-Insassen. Der Grund: Sowohl das Fahren ohne Fahrerlaubnis als auch das Zulassen dieser Tat ist eine Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz.
(tr)