Nach einem feucht-fröhlichen Abend kann die Fahrtüchtigkeit laut TÜV Thüringen am nächsten Morgen immer noch beeinträchtigt sein - auch nach acht Stunden Schlaf. Denn ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann zum Beispiel baue pro Stunde nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Bei Frauen liege der Alkoholabbau etwas unter diesem Wert.
Bei einem Restalkoholspiegel von über 0,5 Promille sei die Fahrerlaubnis für mindestens einen Monat weg. Bei auffälliger Fahrweise oder einer Unfallbeteiligung seien bereits 0,3 Promille für die Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkte sowie Geldstrafe ausreichend.
1.500 Euro Bußgeld für Wiederholungstäter
Laut Bußgeldkatalog drohen bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l und mehr ein Fahrverbot von einem Monat, zusätzlich 500 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte für Ersttäter. Auf Wiederholungstäter kommen 1.000 Euro beim zweiten Mal und 1.500 Euro bei der dritten Auffälligkeit zu. Außerdem müssen diese mit drei Monaten Fahrverbot sowie zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister rechnen.
Wer unter Alkoholeinfluss eine Straßenverkehrsgefährdung verursacht - das ist in der Regel ab einem Alkoholpegel von über 1,1 ‰ im Blut der Fall -, dem drohen verschärfte Strafen mit drei Punkten im Fahreignungsregister, dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie einer Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro oder Freiheitsentzug.
Null Promille für Fahranfänger
Für Fahranfänger in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze. Sollten diese auch mit geringen Alkoholkonzentrationen unter 0,3 Promille erwischt werden, sieht der Bußgeldkatalog 250 Euro Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg vor.
(tc)