„Privatisierungen der Autobahnen und Bundesfernstraßen müssen grundgesetzlich ausgeschlossen werden.“ Das fordert Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes mit Blick auf die abschließenden Beratungen des Deutschen Bundestages zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft.
Mit diesem Wunsch ist er nicht allein. So fordert auch der Bundesrechnungshof, ganz explizit ins Grundgesetz aufzunehmen, dass das Autobahnnetz nicht privatisiert werden darf. „Ich kann den Bundestagsabgeordneten nur empfehlen, dem Rat der obersten Finanzhüter zu folgen: Eine Einbeziehung Privater darf hinsichtlich Bau oder Betrieb weder für das Gesamt- noch für das Teilnetz der Autobahnen und Bundesfernstraßen erfolgen - auch nicht durch die Hintertür über umfangreiche ÖPP-Projekte," erklärt Loewenstein. Die mittelständische Bauwirtschaft lehne ÖPP-Projekte (ÖPP = öffentlich-private Partnerschaft) im Bereich der Verkehrsinfrastruktur grundsätzlich ab.
Viele Experten kritisieren die im Gesetz zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft enthaltenen Privatisierungsschranken als unzureichend. Auch die Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle macht einigen Sorgen. Noch im Mai soll das das Gesetzespaket von der Großen Koalition beschlossen werden.
(tr)