Wer als Fußgänger, Rad- oder Autofahrer unterwegs ist, muss auf das Hören von überlauter Musik verzichten. Das schreibt der TÜV Rheinland in einer Mitteilung. „Jeder Verkehrsteilnehmer muss die Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr zu jeder Zeit wahrnehmen können", sagt Steffen Mißbach, Kfz-Experte beim TÜV Rheinland.
Sei dies aufgrund von zu lauter Musik nicht mehr der Fall, begehe der Verursacher eine Ordnungswidrigkeit, so TÜV Rheinland. Diese könne mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Die laute Musik führe zudem dazu, dass man vom Straßenverkehr abgelenkt werde.
Abgesehen von einer möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs kann es auch zu dauerhaften Spätschäden des Gehörs kommen, warnt die Prüforganisation. „Arbeitnehmer müssen ab einer Lärmbelastung von 85 Dezibel nicht ohne Grund einen Gehörschutz tragen. Die Belastung durch Kopfhörer und laute Musikanlagen ist oft deutlich höher", weiß Mißbach. Bestimmte Musik kann zudem aufputschend wirken und den Fahrer zu leichtsinnigen Manövern verleiten.
Und noch einen weiteren Grund gegen die Musik am Anschlag hat der TÜV parat. Grundsätzlich müssten sich alle Verkehrsteilnehmer an den ersten Paragraphen der Straßenverkehrs-Ordnung halten, in dem es sinngemäß heißt: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige gegenseitige Rücksicht. Es darf keiner geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden. „Dröhnende Bässe, die mitunter von Passanten und anderen Autofahrern körperlich spürbar sind, überschreiten diese Toleranzgrenzen deutlich“, sagt TÜV-Experte Mißbach.
(tr)