Kunden der Fahrlehrerversicherung, die derzeit nicht schulen, brauchen für diesen Zeitraum keine Kfz-Versicherungsprämien zahlen. Wie die Abwicklung im Einzelnen aussehen wird, soll bis Montagnachmittag (23.3.20) feststehen und auf der Homepage veröffentlicht werden. Ab dann können die Versicherungsnehmer der Fahrlehrerversicherung den Zeitpunkt der Außerbetriebnahme melden - eine amtliche Abmeldung des Fahrzeugs ist nicht erforderlich. Wird das Fahrzeug wieder genutzt, muss der Versicherer unverzüglich informiert werden.
Für die Zeit der Außerbetriebnahme werden keine Versicherungsbeiträge berechnet. Wer die Jahresprämie schon gezahlt hat, erhält für diesen Zeitraum eine Erstattung.
"Die Fahrlehrerversicherung ist ein Verein auf Gegenseitigkeit", so die Vorstände Stefan Kottwitz und Thomas Freythaler. "Wir haben keine Aktionäre, an die wir Geld ausschütten, sondern legen Gewinne für schlechte Zeiten zurück - und nutzen sie jetzt, um unseren Mitgliedern durch diese Krisensituation zu helfen."
(bub)