Vereinzelt konnte man verschiedenen Medien entnehmen, dass neue Regelungen bereits beschlossen sind. „Dem ist nicht so“, betont Mathias Rüdel von TÜV/Dekra argetp21. „Zunächst einmal sind die üblichen Verfahren für ein Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen: Dazu gehören die notwendigen Rechtsetzungsprozesse auf EU-Ebene und die Überführung des EU-Rechts in nationales Recht.“ Zur Vorbereitung dieser Arbeiten habe die EU-Kommission 2022 zunächst ein öffentliches Konsultationsverfahren durchgeführt, in dem sich alle am Führerscheinprozess Beteiligten einbringen konnten, sagt Rüdel weiter. Laut Bundesverkehrsministerium ist mit einer zeitnahen Umsetzung der geplanten Novellierung nicht zu rechnen.
Zum Beispiel ist zu lesen, dass Probezeitregelungen für Fahranfänger EU-weit harmonisiert werden sollten oder auch die B196-Regelung. Es geht auch um „Refresherkurse“ für Führerschineneulinge, die Fahrerlaubnisprüfung soll zum Teil am Simulator stattfinden, Klasse-B-Gewichtslimits sollen angehoben werden.