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AM15 ab Herbst in Bayern – im Einzelfall

06.08.2020 13:53 Uhr | Lesezeit: 2 min
Ab Herbst soll Moped mit 15 auch in Bayern möglich sein - nach einer Einzelfallprüfung
© Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/ZB/picture-alliance

„Der Mopedführerschein, Klasse AM, kann in Bayern voraussichtlich ab Herbst nach einer Einzellfallprüfung bereits mit 15 Jahren gemacht werden, wenn der oder die Jugendliche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.“ Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bekanntgegeben.

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Das Vorhaben wurde nach Angaben des bayerischen Innenministeriums in seinen Eckpunkten am 28. Juli 2020 im Ministerrat gebilligt.

„Derzeit arbeiten wir an einem detaillierten Konzept“, sagt Herrmann. Für den Mopedführerschein ab 15 Jahren sollen die Fahrerlaubnisbehörden in jedem Einzelfall prüfen, ob ein individueller Bedarf vorhanden sei. „Bedeutsam wird unter anderem auch sein, welche ÖPNV-Anbindung vorhanden ist und ob der Jugendliche über die entsprechende Reife verfügt. Die Erziehungsberechtigten müssen den 15-jährigen Jugendlichen hierzu als verkehrsreif einschätzen.“ Laut Herrmann ist es nämlich „nicht garantiert, dass jeder 15-Jährige automatisch in der Lage ist, ein Moped verkehrssicher zu steuern“.

Die örtlichen Verhältnisse innerhalb Bayerns würden sich „sehr stark“ voneinander unterscheiden, meint Herrmann. „Die vorgesehene Einzelfallprüfung stellt sicher, dass die Mobilität der Jugendlichen im ländlichen Raum gezielt gefördert und zugleich auch den Belangen der Verkehrssicherheit ausreichend Rechnung getragen wird.“ Wenn der Bewerber ein entsprechendes Bedürfnis nachweise, die notwendige Reife besitze und keinen angemessenen Zugang zum ÖPNV habe, soll er die Möglichkeit eines früheren Führerscheinerwerbs auch in Bayern erhalten.

Kopp: Angedachte Hürden sind unverhältnismäßig

„Es ist erfreulich, dass Bayern grundsätzlich bereit ist, AM15 zu ermöglichen - damit wird eine seit langem bestehende Forderung der Bayerischen Fahrlehrer umgesetzt“, sagt Jürgen Kopp, Vorsitzender des Landesverbands Bayerischer Fahrlehrer. „Leider sind die kommunizierten Hürden, die angedacht wurden, unverhältnismäßig: In Coronazeiten AM15 vom ÖPNV abhängig zu machen, ist unverständlich. Die persönliche Reife können wohl in erster Linie die Eltern einschätzen, ohne deren Einverständnis ohnehin keine Teilnahme möglich ist.“

„Schade, dass man bei Betrachtung der Studie zum Modellversuch AM15 und deren Ergebnisse die Erfahrungen des Berufsstandes mit der Differenzierung 'AM mit Ausbildung und Prüfung' gegenüber 'AM mit Einschluss in einer Pkw-Klasse' nicht mit einbezieht“, kritisiert Kopp. „Zusätzlich zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand wird es wohl künftig darauf ankommen, wie raffiniert die Argumentation erfolgt. Verwaltungen sind unter Umständen überfordert.“

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