Am 20. Mai tritt eine Novelle der EU-Richtlinie 2014/45/EU in Kraft, die besagt, dass ein nicht funktionsfähiges Reifendruckkontrollsystem (RDKS) bei der Hauptuntersuchung (HU) als „erheblicher Mangel“ eingestuft wird. Darauf weisen der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Initiative Reifenqualität hin.
Dies bedeutet laut DVR, dass keine HU-Prüfplakette ausgestellt wird, bevor dieser Mangel behoben ist. Bisher gilt ein fehlerhaftes RDKS als „geringer Mangel“, die HU-Prüfplakette gab es dann trotzdem.
(tc)