Waren Anfang dieses Jahres alle Fahrerlaubnisinhaber aus den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 an der Reihe, läuft im Januar 2024 nun die Frist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 ab – allerdings nur, wenn der Führerschein bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurde. Da der Umtausch verpflichtend ist, lohnt es sich, den Vorgang zeitnah anzustoßen. Der Umtausch wird bei der örtlichen Führerscheinstelle vorgenommen, benötigt wird ein aktuelles biometrisches Foto sowie das bisherige Führerscheindokument. Die Kosten belaufen sich auf rund 25 Euro, der neue Führerschein ist 15 Jahre lang gültig. Von den aktuellen Geburtsjahr-Fristen ausgenommen sind Inhaber eines alten Scheckkartenführerscheins. Hier richtet sich der Stichtag nach dem Ausstellungsjahr des Dokuments.
Wie der ADAC mitteilt, müssen deutschlandweit rund 43 Millionen Führerscheindokumente umgetauscht werden, darunter 15 Millionen Papierführerscheine. Die letzte Frist läuft am 19. Januar 2033 ab.