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Führerscheinumtausch: Frist für nächsten Jahrgang läuft ab

20.11.2023 11:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Führerscheinumtausch: Frist für nächsten Jahrgang läuft ab
Ab Januar 2033 soll es bundesweit nur noch den neuen Scheckkarten-Führerschein geben
© Foto: Klaus Eppele/AdobeStock

Um Führerscheine EU-weit anzupassen und vor allem fälschungssicher zu machen, müssen in den kommenden Jahren zahlreiche Dokumente umgetauscht werden. Am 19.01.2024 läuft nun die nächste Frist ab.

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Waren Anfang dieses Jahres alle Fahrerlaubnisinhaber aus den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 an der Reihe, läuft im Januar 2024 nun die Frist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 ab – allerdings nur, wenn der Führerschein bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurde. Da der Umtausch verpflichtend ist, lohnt es sich, den Vorgang zeitnah anzustoßen. Der Umtausch wird bei der örtlichen Führerscheinstelle vorgenommen, benötigt wird ein aktuelles biometrisches Foto sowie das bisherige Führerscheindokument. Die Kosten belaufen sich auf rund 25 Euro, der neue Führerschein ist 15 Jahre lang gültig. Von den aktuellen Geburtsjahr-Fristen ausgenommen sind Inhaber eines alten Scheckkartenführerscheins. Hier richtet sich der Stichtag nach dem Ausstellungsjahr des Dokuments.

Wie der ADAC mitteilt, müssen deutschlandweit rund 43 Millionen Führerscheindokumente umgetauscht werden, darunter 15 Millionen Papierführerscheine. Die letzte Frist läuft am 19. Januar 2033 ab.

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