Das war passiert: Ein Autofahrer fuhr 121 km/h statt der erlaubten 100. Vorher haben drei Schilder nacheinander auf die Geschwindigkeitsbeschränkung aufmerksam gemacht. Er musste 70 Euro Bußgeld zahlen.
Der Betroffene legte Einspruch ein, was das Amtsgericht Linz dazu veranlasste, die Geldbuße von 70 Euro auf 85 Euro zu erhöhen. Er habe „mit erhöhter Fahrlässigkeit“ gehandelt, weil er sein Fahrverhalten trotz mehrfach hintereinander aufgestellter Verkehrszeichen nicht angepasst habe, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Auch das Oberlandesgericht Koblenz bejahte die Erhöhung der Regelgeldbuße. Es sah eine erhöhte Sorgfaltspflichtverletzung als gegeben an, weil der Regelfall demnach in der Nichtbeachtung nur eines Schildes besteht. Der Betroffene habe die Schilder – die vor einem Gefahrenbereich warnten – über einen längeren Zeitraum missachtet und habe andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Daher habe der Regelsatz durch das Hinzutreten einer Gefährdung erhöht werden können.
Oberlandesgericht Koblenz
Aktenzeichen 4 OWi 6 SsRs 26/21