Beim „Zeichen 315" ist grundsätzlich das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Das heißt auch: nicht immer. Denn die Regelung gilt laut Auto Club Europa (ACE) nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht bis 2,8 Tonnen. Moderne Luxus-SUV wie Audi Q7, Mercedes-Benz GLS oder Range Rover Sport würden zum Teil deutlich darüber liegen.
Wer sein schweres SUV trotzdem auf dem Gehweg abstelle, müsse mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von mindestens zehn Euro rechnen, teilt der ACE mit. Mindestens 15 Euro würden fällig, wenn der Parkplatz auch über eine Parkflächenmarkierung verfügt. Außerdem wichtig: Auch Transporter, Kleinbusse und Wohnmobile müssen sich an die Regelung halten.
(tc)