Im Fall scherte sich eine Autofahrerin nicht um den fälligen HU-Termin ihres Auto. Nach mehr als vier Monaten wurde dies von den Behörden bemerkt und mit 25 Euro Geldbuße sanktioniert. Die Autofahrerin hatte dazu ihre eigene Argumentation: Das Auto habe auf einem Privatgrundstück gestanden und sei nicht im Straßenverkehr unterwegs gewesen.
Das Amtsgericht bügelte diese Sicht ab. Zulassungs- und kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge müssten regelmäßig zur HU, da führe kein Weg dran vorbei. Nicht relevant sei, ob das Auto im Straßenverkehr fährt oder nicht. Das Bußgeld sei deshalb zu Recht verhängt worden.
Amtsgericht Zeitz
Aktenzeichen 13 OWi 724 Js 200466/18
(tc)