So lautete der Ausgangsfall, auf den das Deutsche Anwaltsregister hinweist: Ein Transportunternehmen hatte geklagt, um eine Geldbuße von 1.800 Euro abzuwehren. Diese wird in Belgien verhängt, wenn ein Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit - wie im Fall - in seinem Fahrzeug verbringt. Der Europäische Gerichtshof sollte nun über die Auslegung einer entsprechenden EU-Verordnung entscheiden.
Richterspruch eindeutig
Das Urteil fiel eindeutig aus, stellt das Anwaltsregister fest und gibt das EuGH-Urteil wider: Aus der Verordnung leite sich „offensichtlich“ ab, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden dürfe. Es sei das Ziel des Gesetzgebers gewesen, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern. Dürften die Fahrer die 45 Stunden lange Pause nun im Fahrzeug abhalten, würde das dem Ziel zuwiderlaufen.
EU-Verordnung gilt auch in Deutschland
Auch in Deutschland darf die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden. Das entsprechende Gesetzespaket ist am 25. Mai 2017 in Kraft getreten.
Gerichtshof der Europäischen Union
Aktenzeichen C-102/16
(tc)