Geht es nach dem Finanzgericht Niedersachsen, müssen Fahrschulen auch künftig für die Ausbildung der Klassen A und B Mehrwertsteuer zahlen. Der Argumentation, dass in der Fahrausbildung auch Kenntnisse allgemeiner Art - wie in Schulen und Hochschulen - vermittelt werden, wollte das Gericht nicht folgen. Der Durchschnittsverbraucher erwarte von seiner Fahrschule keine Allgemeinbildung, sondern die Fahrerlaubnis. Dass kürzlich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ganz anders entschieden hat, beeindruckte die Richter in Niedersachsen offensichtlich nicht. Revision wurde zugelassen und soll auch eingelegt werden. Die nächste Instanz ist der Bundesfinanzhof.
(bub)
Finanzgericht Hannover, Aktenzeichen 11 K 10284/15