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Klare Verhältnisse auch am Feiertag

29.12.2019 14:35 Uhr
Klare Verhältnisse auch am Feiertag
Ein Tempolimit gilt auch an einem Feiertag, wenn dieser auf einen Wochentag fällt
© Foto: Paul Zinken/dpa/picture-alliance

Gilt ein wochentägliches Tempolimit, wenn ein gesetzlicher Feiertag "dazwischenfunkt"?

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Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die per Zusatzschild montags bis freitags gilt auch an gesetzlichen Feiertagen, wenn diese auf einen der Wochentage fallen.  

Mit Blick auf die Verkehrssicherheit sei es nicht praktikabel, Verkehrsteilnehmer rätseln zu lassen, wie ein Ort mit Feiertagen umgehe und ob das Tempolimit deswegen dort gelte oder nicht.

Oberlandesgericht Brandenburg

Aktenzeichen 2 Z 53 Ss-OWi 488/19

(tc)

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