Ein Autofahrer muss besonders sorgfältig und vorsichtig fahren, wenn ihm an einer Einmündung eine Lücke in einer Autoschlange gewährt wird. Im Fall vor dem Oberlandesgericht München wollte der Autofahrer auf die Gegenfahrbahn gelangen, um links abzubiegen.
Dabei darf er sich allenfalls mit Schrittgeschwindigkeit und stets bremsbereit vorantasten und muss alle Fahrspuren im Blick behalten. Kommt es zu einem Unfall mit einem anderen Autofahrer, kommt eine Mithaftung dessen allenfalls in Höhe von einem Drittel in Betracht, urteilte das Gericht.
Und das obwohl der andere Autofahrer an der stehenden Schlange verbotswidrig – indem er eine durchgezogene Linie ignoriert hat – vorbeigefahren war. So wollte er eine sich dann anschließende Linksabbiegerspur erreichen. Der Autofahrer, der die Lücke nutzte, war mit einer Geschwindigkeit von zumindest 12 km/h unterwegs, dies war für die vorliegende Situation zu schnell. (tra/ts)
Oberlandesgericht München
Aktenzeichen 10 U 4716/16