Überquert eine Radfahrerin eine Fußgängerfurt ohne abzusteigen und mit erheblich höherer Geschwindigkeit als erlaubt, kann das drastische Folgen nach sich ziehen: Im Fall einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug haftet die Radfahrerin allein. Das gilt nicht, wenn das Kfz ebenfalls die zulässige Geschwindigkeit überschritten hat.
Landgericht Frankfurt/Oder
Aktenzeichen 11 O 86/13
(tra/tc)