Über diesen Fall berichtet das Anwaltsregister auf seiner Webseite: Eine 92-jährige Autofahrerin verursachte einen Unfall, bei dem ein Sachschaden entstand, und verließ den Unfallort. Daraus folgte ein Strafbefehl wegen Unfallflucht. Die Frau legte Widerspruch ein.
Das schlug im Zuge des Verfahrens vor, dass die Frau auf ihre Fahrerlaubnis verzichten könne. Sie war zuvor nicht verkehrsrechtlich vorbelastet gewesen und der Schaden mit etwa 2.000 Euro geringfügig. Da die Seniorin bereit war, ihren Führerschein abzugeben, bestand laut Gericht kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung mehr. Die Kammer stellte das Verfahren ein.
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen 729 Cs – 266 Js 575/22 – 42/22