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Verfahrenseinstellung nach Verzicht auf Fahrerlaubnis

02.05.2023 09:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
Eine 92-Jährige beging Unfallflucht und musste zur Folge ihren Führerschein abgeben
© Foto: Oliver Berg/picture alliance/dpa

Wer in Deutschland einen Unfall verursacht und sich unerlaubt von Unfallort entfernt, muss mit einer Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen. In bestimmten Fällen kann das Verfahren aber auch eingestellt werden, wie ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund zeigt.

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Über diesen Fall berichtet das Anwaltsregister auf seiner Webseite: Eine 92-jährige Autofahrerin verursachte einen Unfall, bei dem ein Sachschaden entstand, und verließ den Unfallort. Daraus folgte ein Strafbefehl wegen Unfallflucht. Die Frau legte Widerspruch ein.

Das schlug im Zuge des Verfahrens vor, dass die Frau auf ihre Fahrerlaubnis verzichten könne. Sie war zuvor nicht verkehrsrechtlich vorbelastet gewesen und der Schaden mit etwa 2.000 Euro geringfügig. Da die Seniorin bereit war, ihren Führerschein abzugeben, bestand laut Gericht kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung mehr. Die Kammer stellte das Verfahren ein.

Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen 729 Cs – 266 Js 575/22 – 42/22

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