Das war passiert: Ein Pkw-Fahrer wurde an einer Ampel rechts von einem Radfahrer überholt, der dann - wie der Pkw-Fahrer - nach rechts abbog. Der Pkw-Fahrer hatte deswegen bremsen müssen und wollte den Radfahrer stoppen. Der Beifahrer empfand ähnlich und handelte. Er öffnete die Beifahrertür, um den - inzwischen wieder überholten - Radfahrer zu Fall zu bringen.
Dafür wurde er zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Täter der Straftat eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr kann jeder sein, der das entsprechende Verhalten – einen „verkehrsfremden Inneneingriffs“ – an den Tag legt. Es kommt nicht auf das Führen des Fahrzeugs an. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug nicht als Mittel der Fortbewegung, sondern zur Verletzung oder Nötigung eingesetzt wird.
Im Fall tat dies der Beifahrer, indem der seine Türe öffnete. Dies zwang den Radfahrer zu einem Ausweichmanöver und ließ ihn stürzen.
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen 4 RVs 159/16
(tra)