-- Anzeige --

Werbung mit „Autopilot“ irreführend

20.07.2020 09:56 Uhr | Lesezeit: 1 min
Werbung mit „Autopilot“ irreführend
Tesla hat in seiner Werbung viel versprochen – zu viel in den Augen der Wettbewerbszentrale
© Foto: Xiao Feixia/imagechina/dpa/picture-alliance

Tesla hat seine Kunden in die Irre geführt, als es seine Fahrassistenzsysteme als „Autopilot“ bezeichnet hat. Das hat das Landgericht München entschieden.

-- Anzeige --

Die Wettbewerbszentrale klagte gegen Werbeaussagen zum Model 3 und hatte Erfolg. Bezeichnungen wie „Autopilot inklusive“, „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ beziehungsweise „Navigieren mit Auto­pilot-Funktionalität“ führe Verbraucher auf eine falsche Fährte, urteilte das Gericht.

Tesla gebe vor, seine Autos führen autonom, dabei sei dies mit den aktuellen Systemen nicht möglich. Außerdem werde der Eindruck vermittelt, man dürfe in Deutschland autonom fahren – was nicht der Fall sei.  

Landgericht München

Aktenzeichen 33 O 14041/19

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Tesla

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.