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Werbung mit „Autopilot“ irreführend

20.07.2020 09:56 Uhr | Lesezeit: 1 min
Tesla hat in seiner Werbung viel versprochen – zu viel in den Augen der Wettbewerbszentrale
© Foto: Xiao Feixia/imagechina/dpa/picture-alliance

Tesla hat seine Kunden in die Irre geführt, als es seine Fahrassistenzsysteme als „Autopilot“ bezeichnet hat. Das hat das Landgericht München entschieden.

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Die Wettbewerbszentrale klagte gegen Werbeaussagen zum Model 3 und hatte Erfolg. Bezeichnungen wie „Autopilot inklusive“, „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ beziehungsweise „Navigieren mit Auto­pilot-Funktionalität“ führe Verbraucher auf eine falsche Fährte, urteilte das Gericht.

Tesla gebe vor, seine Autos führen autonom, dabei sei dies mit den aktuellen Systemen nicht möglich. Außerdem werde der Eindruck vermittelt, man dürfe in Deutschland autonom fahren – was nicht der Fall sei.  

Landgericht München

Aktenzeichen 33 O 14041/19

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