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Reform im Fokus

24.04.2015 09:16 Uhr
Der Vorstand der Saarländer: Detlef Eisink (1. Vorsitzender, l.), Detlef Mühlast (3. Vorsitzender, r.) und Manfred Bard, der in seinem Amt als 2. Vorsitzender bestätigt wurde
© Foto: Constanze Meindl

Von der Fahrlehrerrechtsreform bis zum automatisierten Fahren: Die Fahrlehrer an der Saar hatten ein buntes und interessantes Programm.

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Die Mitgliederversammlung des Landesverbands der Fahrlehrer Saar fand dieses Jahr erstmalig in der Gebläsehalle in Neunkirchen an der Saar statt. Wer aufgrund des Namens des Veranstaltungsortes vermutet, dass es bei den Saarländern stürmisch zugehen könnte, der irrt. Die Fahrlehrerschaft rund um den Vorsitzenden Detlef Eisink zeigte Geschlossenheit und Einigkeit.

In seinem Bericht über das abgelaufene Verbandsjahr sprach Eisink unter anderem von Projekten wie Roadsense. Bei dem in Zusammenarbeit mit Mercedes-Benz stattfindenden Projekt, haben sich mehr als ein Dutzend Fahrlehrer bereiterklärt, Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren über ihre Rolle als und die Gefahren für Beifahrer aufzuklären. Dies geschieht in theoretischen und praktischen Übungen. Ein anderes Projekt, in dem sich die saarländischen Fahrlehrer engagieren ist „Verkehrssicherheit jetzt“. Hier werden Fahranfänger nochmals gezielt auf die Gefahren im Straßenverkehr aufmerksam gemacht.

Weiter wies Eisink seine Kollegen darauf hin, dass auch für Fahrschulen das Arbeitssicherheitsgesetz gelte und sie dazu verpflichtet sind, die betriebliche und ärztliche Sicherheit für ihre Angestellten zu gewährleisten. Checklisten hierfür seien in der Geschäftsstelle erhältlich. Zudem ermunterte der 1. Vorsitzende seine Mitglieder, von dem mit Minerva Kundenrechte geschlossenen Rahmenvertrag zu profitieren: Hier können Mitglieder ihren Tarif der privaten Krankenversicherung zu günstigen Konditionen prüfen lassen. Viele Mitglieder konnten so schon innerhalb ihrer gewohnten Krankenkasse den Tarif wechseln und so insgesamt rund 5.000 Euro einsparen.

Zur Wahl stand in diesem Jahr der 2. Vorsitzende Manfred Bard, der in seinem Amt bestätigt wurde.

Hans-Peter Schäfer, Polizeidirektor und Leiter des Referats für Straßenverkehr und Straßenverkehrssicherheit aus dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, hatte zahlreiche für Fahrlehrer relevante Themen im Gepäck. Beispielsweise schnitt er das Thema automatisiertes Fahren an und wies insbesondere darauf hin, dass auf dem Weg in die automobile Zukunft noch einige Fragen offen sind. So etwa, wer denn nun hafte, wenn es zu einem Unfall beim automatisierten Fahren komme: der Fahrer oder der Hersteller des Fahrzeugs. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass die Systeme vor den Einflüssen Dritter zuverlässig geschützt sind. Dennoch würdigte er auch die Vorteile, die das automatisierte Fahren mit sich bringt: Stausituationen könnten vermieden werden, der Verkehr sicherer und ökonomischer gestaltet werden.

Größter Themenkomplex von Schäfer war die Reform des Fahrlehrerrechts. Er stellte das von Prof. Dr. Dietmar Sturzbecher favorisierte Fahrlehrerausbildungssystem vor, dass zum einen eine engere Verzahnung der Ausbildungsstätten mit den Ausbildungsfahrschulen vorsieht und zum anderen das Curriculum dahingehend überarbeitet, dass künftig der pädagogisch-psychologische Teil einen hohen Anteil in der 910 Stunden umfassenden Ausbildung einnimmt. „Das wertet den Beruf des Fahrlehrers noch weiter auf und stellt die Gemeinsamkeiten zwischen Lehrern und Fahrlehrern noch besser heraus“, lobte Schäfer. Außerdem stehe am Anfang eine fahrpraktische Ausbildung, die die Eignung des Anwärters für den Beruf feststellen solle. „Ich halte es für sehr sinnvoll, dass bereits vor dem Start der Ausbildung ermittelt wird, ob jemand für den Beruf geeignet ist oder nicht“, kommentierte Schäfer. Voraussetzung für den Zugang zum Fahrlehrerberuf solle künftig auch der Wegfall des Besitzes der Fahrerlaubnisklassen A und CE sein, ein Mindestalter von 21 Jahren sowie der ununterbrochene Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für den Zeitraum von mindestens drei Jahren.

Dieter Quentin, 2. stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) ging im Nachgang an den Vortrag von Polizeidirektor Schäfers insbesondere auf den Punkt „Zugangsvoraussetzungen“ ein: „Die BVF und die angeschlossenen Landesverbände wehren sich vehement gegen den Wegfall der Fahrerlaubnisklassen A und CE“, betonte Quentin. Der Besitz dieser Klassen sei eine wichtige Voraussetzung um einen qualifizierten theoretischen Unterricht geben zu können, wo neben B-Fahrschülern auch A- und C-Schüler in einem Raum sitzen. „Die praktische Ausbildung lebt von Erfahrungen“, weiß Quentin. Ein 21-Jähriger könne noch gar nicht so viele Verkehrssituationen erlebt haben, dass er einen Schüler auf alle Gefahren aufmerksam machen kann. Auch die Argumentation, der Wegfall von A und CE würde den Zugang für Frauen zum Fahrlehrerberuf erleichtern, wies Quentin entschieden zurück. Die Vertreter der Bundesvereinigung hätten sich mit zahlreichen Fahrlehrerinnen im Zuge dieser Diskussion unterhalten und diese fühlten sich durch die Forderung diskriminiert.

Quentin stellte den Fahrlehrern an der Saar außerdem das elektronische Prüfprotokoll vor. „Fluch oder Segen?“ war die Überschrift seiner Ausführungen. „Bei der Entwicklung des elektronischen Prüfprotokolls“, betonte Quentin, „war die Fahrlehrerschaft von Anfang an eingebunden“. Sorgen, wie beispielsweise über die permanente Überwachung der Fahrschule und deren Ausbildungserfolg, konnte Quentin den Fahrschulen nehmen: „Das elektronische Prüfprotokoll ist nichts weiter als eine Art Notizzettel“, betonte der BVF-Mann. Es diene dem Prüfer lediglich dazu, das Können der Schüler zu erfassen. Die Entscheidung, ob bestanden oder nicht, trifft nicht der Computer, sondern immer noch der Prüfer. Ein solches System zur Lernstandskontrolle könne sicherlich auch für die Ausbildung sinnvoll sein, meinte Quentin abschließend.

Für die Ausbildung interessante Fahrzeuge brachte Bernd Nentwig, Fahrschulansprechpartner der Audi AG, mit an die Saar: Der Audi Q7 ist bereits bestellbar und wird ab Mitte des Jahres ausgeliefert. Der Q3 hat ein Facelift bekommen genau wie der A1, der seit Anfang dieses Jahres ausgeliefert wird. Nentwig präsentierte außerdem die aktuellen Fahrschulaktionen von Audi: Neben dem Rabatt von 17 Prozent, den Audi seinen Händlern für Fahrschulen empfiehlt, sorgt das Wartung & Verschließ-Paket für 9,99 Euro im Monat zwei Jahre lang dafür, dass auf Audi-Fahrschulen keine Sonderkosten zukommen, denn alle Verschleißreparaturen – abgesehen von den Reifen – sind im Paket enthalten. Bei „Wir starten mit Audi“ bekommen Führerscheinneulinge, die sich für einen neuen A1 oder A3 beziehungsweise die jeweilige Sportback-Variante entscheiden einen Führerscheinzuschuss von 1.500 Euro – und der Fahrlehrer als Vermittler kann sich über 200 Euro Provision freuen. Nach wie vor gibt es einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für Handicap-Umbauten. 

Andreas Anft, Mitglied des Vorstands der Fahrlehrerversicherung, freute sich über einen kontinuierlichen Anstieg der Kundenzahlen beim Branchenversicherer in den letzten Jahren. Anft erläuterte, dass die Fahrlehrerversicherung vier verschiedene, separat kalkulierte Tarife anbietet, für die alle individuelle Beiträge veranschlagt werden: Fahrschul-, Gruppen-, Berufskraftfahrer- und Privattarif.

Neuigkeiten aus der Prüforganisation hatte Berthold Wallrich, Geschäftsführer der TÜV Saarland automobil GmbH, im Gepäck. Während sich die praktischen Prüfungen im Saarland auf konstantem Niveau bewegten, gab es ein deutliches Plus bei den Theorieprüfungen – was aller Wahrscheinlichkeit nach auf die Einführung der neuen Videofragen zurückzuführen ist. Das würde auch erklären, warum die Nichtbestehensquote hier einen Sprung nach oben gemacht hatte.

Wallrich lobte die Zusammenarbeit mit dem saarländischen Verband. Er erlebe die Gespräch immer als sehr „kontrovers, aber respektvoll“. „Wir arbeiten am gleichen Kunden für die Verkehrssicherheit“, sagte Wallrich. Umso wichtiger sei es, dass Fahrlehrer und Prüforganisation gut zusammenarbeiten. Bei seinen Besuchen der Bezirksversammlungen im Saarland seien die Fahrlehrer mit einigen Punkten an ihn herangetreten: Beispielsweise war die – fehlende – einheitliche Bewertung durch die Prüfer oder die unterschiedlichen Prüfstrecken und Abfahrtsorte Thema. Auch kam die Frage auf, wie eine Nichtbestehensquote von 35 Prozent zustande kommen könne. Wallrich führte hierzu an, dass bei vielen Jugendlichen das Problem sei, dass sie sich nicht mehr länger als 30 Minuten auf die selbe Sachen konzentrieren können – und schon gar nicht, ohne zwischendurch auf ihr Smartphone zu schauen. Außerdem zeige sich vermehrt, dass viele Prüflingen der Respekt vor der Prüfung fehle – sie diese einfach zu locker nehmen würden.

(cm)


Mitgliederversammlung Landesverband der Fahrlehrer Saar 2015

Mitgliederversammlung Landesverband der Fahrlehrer Saar 2015 Bildergalerie

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