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„Verbandsarbeit ist Arbeit von vielen“

26.05.2015 11:41 Uhr
Thüringens Fahrlehrer trafen sich zu ihrer 25. Mitgliederversammlung in Weimar
© Foto: Judith Böhnke

Um sich zukunftsfit aufzustellen, sollten Fahrschulen nach neuen Geschäftsfeldern Ausschau halten. Das machte die Mitgliederversammlung des Thüringer Fahrlehrerverbands deutlich.

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Mit insgesamt 173 Mitgliedern zählt der Thüringer Fahrlehrerverband zu den kleinsten Interessenvertretern der Fahrlehrerschaft. Vor allem ist es die demographische Entwicklung im Land, die dem Verband zusetzt, sowohl hinsichtlich der Kundengewinnung als auch in Sachen Fahrlehrernachwuchs.

Dennoch lassen sich die Thüringer nicht unterkriegen und zeigten sich bei der Mitgliederversammlung lebhaft und auch kritisch. Das bekam auch der Vorsitzende Gerd-Rüdiger Brandes zu spüren. Die Mehrheit der Mitglieder stand allerdings hinter Brandes und forderte von den Kollegen, den Vorstand bei seiner Arbeit mehr aus der Basis heraus zu unterstützen. Bei Brandes kam dennoch an, dass die Nöte der Kollegen in den Kreisverbänden Aufmerksamkeit brauchen und er signalisierte, sich dieser zeitnah anzunehmen.

Erfreulich ist die Unfallstatistik im Freistaat: 2014 verzeichnete sie in Bezug auf die Verkehrstoten die niedrigsten Zahlen seit mehr als 20 Jahren. Dafür stieg die Zahl der im Straßenverkehr Verletzten um neun Prozent an. Besonders betroffen ist hier die Gruppe der über 65-Jährigen Verkehrsteilnehmer. Aufgrund der demographischen Entwicklung stellen die Senioren die zahlenmäßig stärkste Gruppe im Land. Einen generellen Gesundheitstest für ältere Verkehrsteilnehmer lehnen die Thüringer Fahrlehrer jedoch ab. Es sei unzulässig, Senioren in Sachen Unfallverursachung gleichsam unter Generalverdacht zu stellen, so die einhellige Meinung. Vielmehr biete es sich an, Senioren als eigene Kundengruppe zu erkennen und gezielt mit eigenen Fahrschulangeboten anzusprechen. Diesbezüglich seien Innovation, Kreativität und Ideen gefragt, zumal das Sicherheitsbedürfnis der Menschen stetig wächst und erfüllt werden will. Wahrscheinlich boomen nicht zuletzt deshalb beispielsweise „Vorbereitungskurse für werdende Großeltern“. Wer will schon mit dem Enkelchen an Bord in einen Unfall verwickelt werden, der vermeidbar gewesen wäre? Ideen zu generieren und Kooperationen anzuregen lohnt sich: Denn die „jungen Alten“ seien offen für neue Weiterbildungsangebote und meist vergleichsweise gut situiert – ganz anders als viele Fahranfänger. Mit dem Verband im Rücken hätten Fahrlehrer beste Voraussetzungen, gemeinsam eine Vielzahl an Kampagnen zu entwickeln und auch öffentlichkeitswirksam zu realisieren. „Verbandsarbeit ist Arbeit von vielen“, zitierte Gerd-Rüdiger Brandes entsprechend.

Eine gewisse Erleichterung resultiert aus der Unfallstatistik in Bezug auf die Gruppe der 18- bis 23-jährigen Verkehrsteilnehmer. Hier sanken die Unfallzahlen 2014 um 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2005. Erfolgreich zeigen sich in Thüringen die bisherigen Ergebnisse des Pilotprojekts AM15. Das Prüfaufkommen hat sich 2014 um das mehr als achtfache erhöht, ein Zeichen dafür, dass das Modell von der Zielgruppe hervorragend angenommen werde. „Überaus erfreulich ist, dass die AM15-Teilnehmer hinsichtlich des Unfallgeschehens im Land in keinster Weise besorgniserregend auf sich aufmerksam machen“, betonte Brandes. „Wer befürchtet hat, dass der frühe Erwerb des Mopedführerscheins dazu führt, dass die sehr jungen Fahrer im Straßenverkehr häufiger verunglücken, wird eines Besseren belehrt.“ Die Qualifikation sorge dafür, dass die Teilnehmer der AM15 ihrem Mobilitätsbedürfnis entsprechend geschult und geprüft werden. „So werden sie ganz anders in die Teilnahme am Straßenverkehr eingeführt als dann, wenn sie die Klasse AM in der Klasse B ‚geschenkt‘ bekommen und Moped fahren, ohne dafür qualifiziert zu sein“, so Brandes.

Auf Gegenwind stieß der Thüringer Staatssekretär für Infrastruktur und Landwirtschaft, Dr. Klaus Sühl, der in seiner Grußrede zum 25-jährigen Jubiläum des Thüringer Fahrlehrerverbandes eindringlich für die geplante Novelle des Fahrlehrerrechts warb und forderte: „Der Fahrerlaubniserwerb muss bezahlbar bleiben.“ Dem stellte der 2. Stellvertretende Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Dieter Quentin, die Frage entgegen: „Wenn in der Fahrlehrerausbildung auf die Klassen A2, C und CE verzichtet wird – wie kann sich ein Fahrlehrer dann hinstellen und für diese Klassen den theoretischen Unterricht geben?“ Aus Kostengründen auf Qualität und damit auf Verkehrssicherheit zu verzichten, ist auch für die Thüringer Verbandskollegen keine Option.

Auf Beifall stießen Quentins Ausführungen zum elektronischen Prüfprotokoll, das erhebliche Verbesserungsmöglichkeiten sowohl in der Fahrschulausbildung als auch in der Prüfung eröffnen kann. „1926 hat man in Deutschland Fleiß, Betragen, Reparaturen und Wagenpflege und sogar die allgemeine Führung als prüfungsrelevant erachtet. In Belgien gar erst 1956 überhaupt angefangen, das Autofahren an Ausbildung und Prüfung zu koppeln“, erzählt Quentin. „Das Verkehrsaufkommen heute ist um ein Vielfaches höher als jemals zuvor, und das mit steigender Tendenz. Dieses Verkehrsaufkommen als Fahranfänger und Fahrer, aber eben auch als Fahrlehrer in einem adäquaten Unterricht zu bewältigen, erfordert aufgrund der hohen Anforderungen eine entsprechend hohe Qualifikation. Deshalb darf genau daran nicht gespart werden.“

Der Fahrlehrer und Pädagoge Frank Dreier, 2. stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands der hessischen Fahrlehrer, widmete seinen Vortrag dem Sinn und Unsinn der zeitlichen Verzahnung von theoretischem und praktischem Fahrschulunterricht. Nicht wenige Fahrschulüberwacher fordern von Fahrlehrern, dass frühzeitig und häufig parallel zur theoretischen Ausbildung mit den Praxisfahrstunden begonnen werden müsse. Sie verkennen dabei bisweilen, dass die eigentlich vom Gesetzgeber geforderte „enge inhaltliche Verzahnung“ nicht zwingend gleichbedeutend ist mit „enger zeitlicher Verzahnung“. „Was eine ‚inhaltliche Verzahnung‘ ist, lässt sich leicht und eindeutig definieren“, erklärt Dreier. Anders sehe das in Bezug auf „sinnvolle zeitliche Verzahnung“ aus, denn was gerade theoretisch gelehrt wurde, findet sich nicht unbedingt gleich und genauso in der Praxis wieder. Außerdem könne praktisch nicht angewendet, geübt und vertieft werden, was theoretisch noch gar nicht behandelt wurde. Viele Fahrlehrer stecken in einem Dilemma, wenn Überwacher Dinge fordern, die beim individuellen Fahrschüler aus ganz verschiedenen Gründen nicht umsetzbar sind. Dreier rät Betroffenen deshalb, alle einschlägigen Fälle detailliert zu dokumentieren. „Das ermöglicht es nachzuweisen, dass dem Gebot der inhaltlichen Verzahnung in einer Fahrschule beziehungsweise der einzelnen Ausbildung auch dann Rechnung getragen wird, wenn eine enge zeitliche Verzahnung aus bestimmten Gründen unmöglich ist.“ Brandes nahm die Anregungen Dreiers zum Anlass, weiterführende Diskussionen mit den Behörden anzustreben, um für die Fahrlehrer hier Klarheit zu schaffen.

(jb)


Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbands Thüringen

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