Damit kann diese in Kraft treten. Unter anderem betrifft dies die Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die den Präsenz- und Onlineunterricht behandelt, die Änderungen der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz, die Anforderungen an die Durchführung von theoretischem Unterricht in digitaler Form regeln, sowie die Änderung der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung.
Beim Thema Distanzunterricht arbeitet die Politik an einer weiteren Verordnung, die im Lauf des Jahres fertig sein soll.
Die Fahrlehrerverbände informieren ihre Mitglieder im Detail über die einzelnen Neuerungen.