Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat am 13. September 2006 über die neue Kfz-Abgasnorm Euro 5 entschieden und bereits eine Regelung für den Euro-6-Standard empfohlen, den die EU-Kommission bisher unberücksichtigt ließ. Die strengeren Grenzwerte gelten für neue Pkw bis zu acht Fahrgastsitzen (Kategorie M1) und für neue Leicht-Lkw unter 3,5 Tonnen (Kategorie N1).
Für die Euro-5-Stufe soll ab 2009 das Limit für Stickoxid (NOx) nach Auffassung des EP-Fachausschusses bei Benzin-Pkw 70 mg/km und bei Dieselfahrzeugen 180 mg/km betragen.
Für die Nutzfahrzeuge (N1) werden die NOx-Grenzwerte weiter differenziert: Während sie bei der Unterklasse 1 gleich bleiben, gelten für die Klasse 2 als Maximum 85 mg/km für die Benziner und 235 mg/km für die Diesel-Transporter sowie für die 3. Klasse 95 beziehungsweise 280 mg/km. Im Verordnungsentwurf der EU-Kommission werden weniger scharfe NOx-Werte vorgeschlagen.
Im Hinblick auf eine Euro-6-Pflicht ab 2014 stimmte der Umweltausschuss dafür, die NOx-Schadstoffgrenze antriebsneutral für Benziner und Dieselfahrzeuge auf 70 mg/km festzulegen. Das soll auch für die Klasse 1 der N1-Laster gelten. Für die Klassen 2 und 3 sind Lockerungen auf Grenzwerte von 85 beziehungsweise 95 vorgesehen.
Durch die jetzt gewählte Gesetzesform der EU-Verordnung werden ihre Bestimmungen für die Unionsländer direkt verbindlich und müssen deshalb nicht wie bei der EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die „politische Verordnung“ mit ihren Grundsatzvorschriften soll durch eine „technische Verordnung“ mit Technikdetails ergänzt werden. Während das erste Gesetz vom Parlament und Ministerrat der EU im „Mitentscheidungsverfahren“ entsteht, muss die EU-Kommission mit Unterstützung eines Expertengremiums die Technik-Verordnung verabschieden.
(eva, 12.10.06)