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Auslandsknöllchen: Häufiges Eintreiben in Holland

12.07.2012 12:27 Uhr
Wer innerorts 20 km/h zu schnell fährt, muss in Holland mit 173 Euro Bußgeld rechnen
© Foto: Kautz15_Fotolia

Von der Möglichkeit, Knöllchen aus dem Ausland in Deutschland vollstrecken zu lassen, macht Holland besonders häufig Gebrauch.

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Seit Oktober 2010 können Knöllchen aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden.

Nach Aussage des ADAC machen die Niederlande besonders häufig Gebrauch davon, insbesondere wegen Telefonierens am Steuer oder bei Geschwindigkeitsübertretungen. Generell sind die Bußgelder deutlich höher als in Deutschland.

Die Eintreibung der Auslandsknöllchen sei an Bedingungen geknüpft, wie der ADAC verlauten lässt.

Unter anderem muss das Bußgeld, um in Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70 Euro (inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben.

Der ausländische Bußgeldbescheid muss auf Deutsch verschickt werden.

(vb)

 

 

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