Seit Oktober 2010 können Knöllchen aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden.
Nach Aussage des ADAC machen die Niederlande besonders häufig Gebrauch davon, insbesondere wegen Telefonierens am Steuer oder bei Geschwindigkeitsübertretungen. Generell sind die Bußgelder deutlich höher als in Deutschland.
Die Eintreibung der Auslandsknöllchen sei an Bedingungen geknüpft, wie der ADAC verlauten lässt.
Unter anderem muss das Bußgeld, um in Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70 Euro (inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben.
Der ausländische Bußgeldbescheid muss auf Deutsch verschickt werden.
(vb)