Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, sollten sich Autofahrer im Winter genau überlegen, ob sie ihr Verbrennerfahrzeug mit laufendem Motor und Gebläse vorheizen möchten. Denn das kann teuer werden – laut Bußgeldkatalog können hierfür 80 Euro Strafe fällig werden, wenn das Auto auf öffentlichem Grund steht.
Enteist man das eigene Fahrzeug so auf dem eigenen Grundstück, können die Strafen sogar noch höher ausfallen. Je nach Bundesland schwanken die Bußgelder dafür laut des Portals Advocard zwischen 200 Euro in Brandenburg und 5.000 Euro in Nordrhein-Westfalen. Grundlage für die Höhe der Strafe sind die jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetze, nicht die Straßenverkehrsordnung, die für öffentliche Straßen und Wege greift.