Fortbildungswilligen Menschen zahlt Vater Staat jetzt eine Bildungsprämie in Höhe von bis zu 500 Euro. Bedingung: Sie sind erwerbstätig und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt maximal 25.600 Euro (bei gemeinsam Veranlagten 51.200 Euro).
Vor der Weiterbildung müssen Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen, in der die Förderkriterien bei einem Gespräch individuell geprüft werden. Sie erhalten dann einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Kosten Ihrer Fortbildung abdeckt (maximal 500 Euro).
Nicht gefördert werden:
- Menschen, die ALG I oder ALG II erhalten
- Menschen, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafög) haben
- Menschen ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
- Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende, Rentner und Pensionäre
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern. Nicht gefördert werden Kosten für Messe- oder Kongressbesuche.
Wo die nächste Beratungsstelle ist, steht auf der Internetseite zur Bildungsprämie oder kann über eine kostenlose Telefon-Hotline erfragt werden.
Die Fahrlehrer-Ausbildungsstätte DVPi informiert Fahrlehrer bereits mit einem Flyer über die Bildungsprämie und weist darauf hin, dass man mit ihr auch eine Fahrlehrer-Fortbildung teilweise finanzieren kann.
(bub, 9.2.10)
http://www.bildungspraemie.info
Tel.: 08 00 /2 62 30 00