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Bundesregierung schärft Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz nach

22.04.2021 17:24 Uhr | Lesezeit: 3 min
Arbeitnehmer, die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten, haben künftig Anspruch auf zwei Schnelltests pro Woche vom Arbeitgeber
© Foto: Pascal Skwara/stock.adobe.com

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat am Donnerstag den Bundesrat passiert. Damit gelten künftig auch schärfere Anforderungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer, was das Bereitstellen von Schnelltests beziehungsweise das Wahrnehmen von Home-Office-Angeboten angeht.

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Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der Bundes-Notbremse hat am Donnerstag, 22. April, den Bundesrat passiert. Damit kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen, das bei hohen Inzidenzwerten Ausgangsbeschränkungen und weitere Maßnahmen zur Kontaktvermeidung vorsieht.

Zwei Schnelltests pro Woche

Zeitgleich zum Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes ist auch eine Erweiterung der so genannten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgesehen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am Mittwoch mitteilte. Damit seien Arbeitgeber verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten, regelmäßige Selbst- oder Schnelltests anzubieten, grundsätzlich mindestens zwei Mal pro Woche. Bislang war nur das Bereitstellen eines Schnelltests in der Woche verpflichtend.

Home-Office-Angebote müssen auch wahrgenommen werden

Zudem wurden die bisherigen Regelungen zum Home-Office nachgeschärft, in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen und parallel in der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gestrichen, heißt es seitens des Ministeriums. Neu ist dabei, dass es eine zusätzliche Verpflichtung für Arbeitnehmer geben wird, das Angebot von Home-Office anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Gründe könnten beispielsweise die Störung durch Dritte im Home-Office sein oder ein fehlender adäquater Arbeitsplatz.

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