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Cannabis: Bundestag beschließt kontrollierte Freigabe

26.02.2024 10:17 Uhr | Lesezeit: 5 min
Laut einer Studie 2021 haben 4,5 Millionen Erwachsene nach eigenen Angaben im zurückliegenden Jahr wenigstens einmal Cannabis konsumiert. Unter den 18- bis 24-Jährigen war der Konsum am stärksten verbreitet
© Foto: Richard Villalon/stock.adobe.com

Nach jahrzehntelangen Debatten hat der Bundestag am 23. Februar eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland beschlossen.

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Ab 1. April sollen Erwachsene die ersten erlaubten Joints rauchen können. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzt darauf, Risiken zu begrenzen und den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Unumstritten ist das Vorhaben nicht.

Umsetzung und Rahmenbedingungen

Im Betäubungsmittelgesetz wird Cannabis von der Liste der verbotenen Stoffe entfernt. Grundsätzlich soll der Umgang damit künftig zwar verboten sein, drei festgelegte Ausnahmen aber für Personen ab 18 Jahren gelten. Diese betreffen den Besitz bestimmter Mengen, den privaten Eigenanbau sowie Anbau und Weitergabe in speziellen Vereinen. Generell erlaubt wird gemäß den völkerrechtlichen Rahmenbedingungen der Eigenkonsum, wie es im Gesetzentwurf heißt. Tabu bleiben sollen der Umgang mit Cannabis und der Konsum in den militärischen Bereichen der Bundeswehr. 

Mengen: Erlaubt werden soll der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung soll man bis zu 50 Gramm aufbewahren können.

Eigenanbau: Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen. Was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Haschisch und Marihuana müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden - etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.

Anbauvereine, aber auch Kinder- und Jugendschutz

Erlaubt werden sollen auch Anbauvereinigungen wie Clubs für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Für Minderjährige bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten, wie das Gesundheitsministerium betont. Weitergaben an Kinder und Jugendliche sind strafbar. Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von unter 18-Jährigen soll verboten sein, ebenso in Fußgängerzonen von 7.00 bis 20.00 Uhr, auf Spielplätzen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils in Sichtweite davon.

THC am Steuer und Lenker

Das Verkehrsministerium prüfte gerade, wie ein THC-Grenzwert für Cannabis am Steuer gefasst werden könnte - ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Bis Ende März sollen Expertenvorschläge vorliegen. Geregelt werden auch Sanktionen:

Erwachsene, die bis zu 30 Gramm Cannabis dabeihaben oder bis zu 60 Gramm zu Hause, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Wenn es noch mehr sind, macht man sich weiterhin strafbar. Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es jedoch eine Amnestie von Verurteilungen für Fälle geben, die künftig erlaubt sind. Betroffene können dann beantragen, dass entsprechende Einträge im Bundeszentralregister getilgt werden, relevant ist das etwa für Führungszeugnisse.

Am 22. März geht das Gesetz abschließend in den Bundesrat. Eine geplante zweite Säule der Legalisierung hängt vorerst noch in der Warteschleife: Hier geht es um Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften.

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