Wie angekündigt und auch von uns schon berichtet, hat der Bundestag gestern das im Februar beschlossene und am 1. April in Kraft getretene Gesetz zur Cannabis-Legalisierung nachjustiert.
Der Grenzwert wurde auf Anraten einer Expertenkommission auf 3,5 Nanogramm festgelegt, ist in etwa mit 0,2 Promille Alkohol vergleichbar und damit recht konservativ angesetzt. Für Fahranfänger gilt absolutes Cannabisverbort, der Mischkonsum aus Cannabis und Alkohol ist weiterhin für alle hinterm Lenkrad verboten.
Die neue Regelung sieht zusätzliche Bestimmungen für die neuen Anbauvereine vor und soll so das Entstehen von Großplantagen verhindern. Weitere Details finden Sie auf der Seite vom Bundestag.