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Digitale Nutzeridentifikation & Webinar

12.12.2024 11:37 Uhr | Lesezeit: 8 min
Digitale Nutzeridentifikation
Mit der AusweisApp kann man sich viel Zeit und Aufwand sparen
© Foto: Governikus GmbH & Co. KG

Die Integration der AusweisApp in den Alltag von Ausbildungsstätten und Unternehmen der Güter- und Personenbeförderungsbranche bietet zahlreiche Vorteile.

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Das im Jahr 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, das Onlinezugangsgesetz (OZG), war der Startschuss für eine nachhaltige Transformation der öffentlichen Verwaltung und ist die rechtliche Grundlage für das bis dato größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik.

Das Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die Industrie- und Handelskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts übernehmen zahlreiche Aufgaben der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft und sind deshalb ebenfalls verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen – z. B. auch Anmeldungen zu IHK-Prüfungen OZG-konform zu digitalisieren. Zukünftig sollen BürgerInnen und Unternehmen – wie bereits in vielen EU-Mitgliedsstaaten üblich – staatliche Leistungen einfach, rechtssicher und einheitlich auch ohne händische Unterschrift beantragen können, der Weg zum Amt bleibt erspart.

Mit Inkrafttreten des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG) am 24.07.2024 wurde die ursprüngliche Zielsetzung erweitert. So stehen neben der Ende-zu-Ende-Digitalisierung die Einführung einer zentralen Deutschland-ID (ehemals BUND-ID) mit integriertem digitalen Postfach im Fokus der Umsetzung.

Trotz aller Bemühungen konnte das ambitionierte Ziel, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online anzubieten, nicht vollständig erreicht werden, unter anderem aufgrund komplexer föderaler Strukturen, unterschiedlicher Digitalisierungs-stände und einer heterogenen IT-Landschaft. Zahlreiche Onlinedienste konnten entwickelt werden, diese sind bisher aber oft nur in einzelnen Ländern oder Kommunen verfügbar. Nach Ablauf der initialen Frist Ende des Jahres 2022 läuft die Umsetzung daher in den etablierten Strukturen unverändert weiter: Bund und Länder arbeiten weiterhin gemeinsam mit Hochdruck daran, Leistungen zügig umzusetzen und in die Fläche zu bringen. Der zentrale Werbeslogan des Bundes lautet dabei: „Wohnzimmer statt Wartezimmer“.

Welche Leistungen sind damit gemeint?

Wörtlich handelt es sich laut dem Onlinezugangsgesetz (OZG) um die "elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information des Nutzers und Kommunikation mit dem Nutzer über allgemein zugängliche Netze". Damit ist das nach außen wirkende Handeln der Verwaltung gemeint – also das gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern. Dazu gehören Verwaltungsleistungen wie zum Beispiel die Anträge auf BAföG, Elterngeld, Erteilungen auf Fahrerlaubnissen, Geburtsurkunden, Wohnsitzmeldungen, Fahrzeugan-, um- und Abmeldungen, polizeiliche Führungszeugnisse, Baugenehmigungen, Registerauskünfte aus dem Kraftfahrtbundesamt, Melde-bescheinigungen und vieles mehr. Insgesamt sind es ca. 1.900 Leistungen, die zu etwa 575 OZG-Leistungen gebündelt wurden.

Die AusweisApp als Schlüsseltechnologie

Die AusweisApp ermöglicht es BürgerInnen, sich mittels ihres elektronischen Personal-ausweises, Aufenthaltstitels oder einer eID-Karte sicher und einfach auszuweisen. Die App nutzt die im Chip des Ausweises gespeicherten Daten, um eine eindeutige und geschützte Identifikation durchzuführen. Dies ist besonders relevant für Dienstleistungen, die eine hohe Sicherheit der Nutzerdaten erfordern – wie etwa die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses für angehende Busfahrer.

Bedeutung für Fahrschulen und BKF-Ausbildungsstätten

Für Fahrschulen und BKF-Ausbildungsstätten eröffnet die Integration der AusweisApp in ihre Dienstleistungen zahlreiche Vorteile. Zum einen können administrative Prozesse wie die Anmeldung zu Kursen und Prüfungen effizienter und sicherer gestaltet werden. Medienbrüche fallen weg - die Fehlerquote bei der manuellen Eingabe von personenbezogenen Daten löst sich in Luft auf. Zum anderen können Fahrschulen und BKF-Ausbildungsstätten als Multiplikatoren fungieren, indem sie ihre Kundinnen und Kunden über die Vorteile und Nutzungsmöglichkeiten der AusweisApp aufklären. Dies stärkt nicht nur das Vertrauen in die digitalen Angebote der Fahrschulen und BKF-Ausbildungsstätten, sondern fördert auch generell die Akzeptanz digitaler Identifikationsmethoden. Beispiele dafür sind u. a. das Abfragen von Registerauskünften des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) - konkret dem Fahreignungsregister (FAER), dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER), dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) und dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR).

Die Rolle des Ausbilders als Multiplikator

FahrlehrerInnen und BKF-AusbilderInnen spielen eine zentrale Rolle bei der Verbreitung und Akzeptanz der AusweisApp. Durch ihre tägliche Interaktion mit Fahrschülern und Berufskraftfahrern können sie direkt Einfluss nehmen und das Bewusstsein für die Sicherheit und Effizienz digitaler Dienste schärfen. Es ist wichtig, dass FahrlehrerInnen und BKF-AusbilderInnen gut über die Funktionen und Vorteile der AusweisApp informiert sind, um ihre Schüler entsprechend beraten und unterstützen zu können.

Der aktuelle Stand in den Fahrschulen und BKF-Ausbildungsstätten ist ernüchternd

Die Umsetzung in den Fahrschulen und BKF-Ausbildungsstätten ist aktuell allerdings ernüchternd. Volker Uflacker, Sachgebietsleiter für Prüfungsorganisation Verkehr in der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld, der gleichzeitig auch 3. stv. Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Westfalen e. V. ist, hatte bereits beim 8. Deutschen Fahrlehrerkongress 2021 die AusweisApp vorgestellt und mittels seines eigenen Smartphones und Personalausweis beispielhaft die Registerauskunft aus dem BQR live vorgeführt. Eine Abfrage unter den ca. 600 Teilnehmern des BKF-Symposiums der Fachzeitschriften VerkehrsRundschau und Fahrschule am 7. November 2024 in Dortmund ergab, dass nur zwei der anwesenden Ausbildungsstätten die AusweisApp aktiv in den Unterricht integrieren. Dabei dauert eine Registerauskunft aus dem KBA lediglich nur eine Minute, wie Volker Uflacker beim BKF-Symposium live demonstrierte.

Herausforderungen und Ausblick

Da der Trend unverkennbar in Richtung einer weiteren Digitalisierung der Dienstleistungen geht, wird die Bedeutung einer sicheren Nutzeridentifikation weiter zunehmen. Fahrschulen und BKF-Ausbildungsstätten, die sich frühzeitig mit diesen Technologien auseinandersetzen und sie in ihre Abläufe integrieren, werden nicht nur administrative Vorteile genießen, sondern sich auch als fortschrittliche und innovative Bildungseinrichtungen positionieren können. Sich mit dem Thema AusweisApp intensiv zu befassen, ist insbesondere für BKF-Ausbildungsstätten dringend geboten. Zukünftig werden Prüfungsanmeldungen, z. B. zu den IHK-Prüfungen nach dem BKrFQG, nur noch mit einer Nutzeridentifizierung über die AusweisApp oder über ein ELSTER-Zertifikat möglich sein. Bei einigen IHKn ist die Umsetzung des OZG bereits so weit fortgeschritten, dass diese theoretisch schon jetzt auf Knopfdruck auf die OZG-konforme Prüfungsanmeldung umschalten könnten. Wenn aber die Prüfungsteilnehmer und auch die BKF-Ausbildungsstätten selbst nicht in der Lage sind, OZG-konforme Prüfungsanmeldungen vorzunehmen, ist das Chaos bei einer Prüfungsanmeldung nach der Umstellung bereits jetzt vorprogrammiert.  

Fazit

Die Integration der AusweisApp in den Alltag von Ausbildungsstätten und auch in den Unternehmen der Güter- und Personenbeförderungsbranche bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Verwaltung zu vereinfachen und die Sicherheit zu erhöhen. FahrlehrerInnen und BKF-AusbilderInnen als Multiplikatoren spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung dieser Technologie. Indem sie ihre Schüler über die Vorteile aufklären, tragen sie maßgeblich zur Modernisierung und Digitalisierung des Fahrschulwesens bei. Durch eine proaktive Auseinandersetzung mit diesen Themen können Fahrschulen und BKF-Ausbildungsstätten sich optimal auf eine zunehmend digitale Zukunft vorbereiten.


SAVE THE DATE - LIVE-WEBINAR

Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld veranstaltet am

16. Januar 2025 um 10:00 Uhr

ein Live-Webinar zum Thema AusweisApp. Vorgestellt werden u. a. die rechtlichen Hintergründe und vor allem die technischen sowie persönlichen Voraussetzungen für die Nutzung der AusweisApp.

Anmeldungen über folgenden Link:

https://www.ostwestfalen.ihk.de/veranstaltungen/detailansicht/webinar-nutzeridentifizierung-mittels-ausweisapp/



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