„Die Verkehrssicherheitsorganisation geht davon aus, dass die Zahl der Verkehrsopfer durch diese Maßnahme sinken wird“, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung des DVR. „Die Strategie des DVR ist die Vision Zero. Demnach ist es unsere Aufgabe, uns für all die Maßnahmen einzusetzen, die Verkehrsunfälle mit Getöteten und Verletzten verhindern. Dazu zählt auch das generelle Tempolimit auf Bundesautobahnen.“ Die Forderung sei Bestandteil eines Planes für mehr Sicherheit auf Bundesautobahnen.
Geschwindigkeit spielt nach Ansicht des DVR „eine besondere Rolle bei Unfällen“. Sie wirke sich entscheidend auf die Strecke aus, die ein Fahrzeug in der Reaktionszeit im Hinblick auf ein kritisches Ereignis, beispielsweise eine Kollision, zurücklege. Außerdem, betont der DVR, führe eine geringere Geschwindigkeit bei gleicher Reaktionszeit zu einem kürzeren Anhalteweg und zu Unfällen mit weniger dramatischen Folgen.
Der Inhalt des DVR-Beschlusses wörtlich:
- Generelle Tempolimits auf deutschen Bundesautobahnen. Für Pkw ohne Anhänger, Motorräder, Trikes und Quads sowie andere Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht bietet sich ein Tempolimit von 130 km/h an.
- Verstärkter Einsatz intelligenter Verkehrsbeeinflussung auf Bundesautobahnen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Situativ, z.B. bei entsprechender Witterung, Baustellen, Unfällen oder Staugefahr soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit angepasst werden können.
- Möglichkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Ausnahmefällen mit besonderer Begründung anheben zu können.
(tc)
Peter