Weil die meisten Verkehrsteilnehmer die leisen Geräusche, die Elektroautos von sich geben, noch nicht gewöhnt sind, ist der Gesetzgeber tätig geworden. Bei Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen kommt das sogenannte Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) zum Einsatz. Darüber berichtet die Zeitschrift „Autohaus“ auf ihrer Website. Das künstliche Geräusch muss in der EU bis Tempo 20 sowie beim Rückwärtsfahren aktiv sein und darf sich nicht abschalten lassen. Schon seit Juli 2019 gilt diese Vorschrift für alle neu homologierten Autotypen, also komplett neue Baureihen. Seit 01. Juli ist es auch für alle neu zugelassenen E-Autos Pflicht. Ältere Fahrzeuge müssen bisher nicht nachgerüstet werden.
Genaue Vorgaben zum Klang der E-Fahrzeuge gibt es nicht. Allerdings soll das System dem Ton eines Verbrenners gleicher Bauart ähneln und Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit zulassen. Die Lautstärke soll zwischen 56 und 75 Dezibel liegen. Außerdem ist festgelegt, welche Frequenzen das Geräusch umfassen muss, damit zum Beispiel auch Fußgänger mit schlechtem Gehör den Ton wahrnehmen können.
Was „Verbrenner-ähnlich“ ist, legen die Hersteller derzeit noch unterschiedlich aus. Einige bereits vorhandene Systeme geben einen futuristischen Elektro-Sound von sich. Vom Fahrer frei wählbare Klänge hält autohaus.de für unwahrscheinlich. Eher dürften die Hersteller versuchen, ihren Stromern einen charakteristischen, zur Marke passenden Klang zu verpassen. Hier darf man gespannt sein: BMW beispielsweise hat den Filmkomponisten Hans Zimmer verpflichtet, um den Münchner E-Autos einen ordentlichen Sound zu verpassen.