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Erste Informationen zur neuen Abgasnorm Euro 7

18.11.2022 11:35 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bereits zum 1. Juli 2025 könnten für die Neuzulassung von Pkw neue Grenzwerte gelten
© Foto: olando/stock.adobe.com

In zwei bis drei Jahren soll die neue Abgasnorm Euro 7 eingeführt werden. Bereits bekannte Details zeigen, was dies für die Automobilhersteller und damit die neuen Modellgenerationen bedeutet.

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Nach Willen der EU-Kommission soll die derzeitig geltende Abgasnorm Euro 6 schon zum 1. Juli 2025 durch die Nachfolge-Verordnung Euro 7 abgelöst werden. Diese soll die Grenzwerte für Schadstoffe von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen entsprechend nachschärfen und die Emissionen des Individualverkehrs regulieren. Zwei Jahre später, zum 1. Juli 2027, soll dann die Euro-7-Norm auch für schwere Nutzfahrzeuge in Kraft treten. Ob dieser Zeitplan tatsächlich realistisch ist, hängt stark von den anstehenden Verhandlungen im EU-Ministerrat sowie dem Europäischen Parlament ab.

Die wohl größte Neuerung wäre das Ende einer getrennten Emissionsvorschrift für den Pkw- und Lkw-Bereich. Die geplanten Euro-7-Standardregeln bringen die Emissionsgrenzwerte für alle Fahrzeuge unter ein Dach und sollen auch unabhängig von der Antriebsart gelten. Erste Details zeigen, dass die Euro-7-Norm deutlich mehr Schadstoffe betrachtet. So wird bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen dann auch Ammoniak berücksichtigt, bei Lkw gibt es Grenzen für Formaldehyd und Distickstoffmonoxid.

Erstmals auch Elektroautos betroffen

Eine generelle Absenkung der Grenzwerte gibt es nicht, dafür werden die Werte für Benziner und Diesel angepasst – und zwar auf den jeweils niedrigsten derzeit bestehenden Wert. Beispielsweise muss dann der Stickstoffausstoß von Dieseln von 80 mg/km auf den aktuellen Ottomotor-Wert von 60 mg/km sinken. Erstmals sollen bei Euro 7 auch Emissionen von Bremsen und Reifen berücksichtigt werden, das heißt sowohl der Reifenabtrieb als auch der freiwerdende Bremsstaub zählen zur Emission dazu. Daher müssen auch Hersteller von Elektrofahrzeugen die Euro-7-Regelungen beachten. Für Elektroautos ist auch die künftig vorgeschriebene Haltbarkeit der Batterien interessant. Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern darf die Kapazität nicht weniger als 80 Prozent des Ursprungswerts betragen, drei Jahre oder 60.000 Kilometer später müssen noch mindestens 70 Prozent nutzbar sein.

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KOMMENTARE


Jochen Elter

19.11.2022 - 11:50 Uhr

Unsicher heit bei vielen Bürgern und Bürgerinnen die einen führerschein haben und einen Schlaganfall erlitten haben! Wer sagt nun Du darfst nicht Autofahren ,weil der Angriff auf die Nerven zu gross ist! Ich selber endscheide und das ist klar, ich fahre Auto!Privat oder Beruflich! Ist die Plicht des verandwortlichen Arztes , zu melden! Die Person darf nicht mehr Auto fahren, esist nicht vorau zu sehen in wieweit noch Körperlicher Schaden im nachher noch Auftrit! Ich selber kann sagen : Ich fahre nicht mehr, und gebe auf Grund des Schlaganfalls meinen Führerschein ab. Nicht Zeitweise, sondern für immer! Für die meisten , das seber endscheiden zu müssen die grosse Frage!Ich selber kann mich nicht einschätzen!


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