Nach Willen der EU-Kommission soll die derzeitig geltende Abgasnorm Euro 6 schon zum 1. Juli 2025 durch die Nachfolge-Verordnung Euro 7 abgelöst werden. Diese soll die Grenzwerte für Schadstoffe von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen entsprechend nachschärfen und die Emissionen des Individualverkehrs regulieren. Zwei Jahre später, zum 1. Juli 2027, soll dann die Euro-7-Norm auch für schwere Nutzfahrzeuge in Kraft treten. Ob dieser Zeitplan tatsächlich realistisch ist, hängt stark von den anstehenden Verhandlungen im EU-Ministerrat sowie dem Europäischen Parlament ab.
Die wohl größte Neuerung wäre das Ende einer getrennten Emissionsvorschrift für den Pkw- und Lkw-Bereich. Die geplanten Euro-7-Standardregeln bringen die Emissionsgrenzwerte für alle Fahrzeuge unter ein Dach und sollen auch unabhängig von der Antriebsart gelten. Erste Details zeigen, dass die Euro-7-Norm deutlich mehr Schadstoffe betrachtet. So wird bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen dann auch Ammoniak berücksichtigt, bei Lkw gibt es Grenzen für Formaldehyd und Distickstoffmonoxid.
Erstmals auch Elektroautos betroffen
Eine generelle Absenkung der Grenzwerte gibt es nicht, dafür werden die Werte für Benziner und Diesel angepasst – und zwar auf den jeweils niedrigsten derzeit bestehenden Wert. Beispielsweise muss dann der Stickstoffausstoß von Dieseln von 80 mg/km auf den aktuellen Ottomotor-Wert von 60 mg/km sinken. Erstmals sollen bei Euro 7 auch Emissionen von Bremsen und Reifen berücksichtigt werden, das heißt sowohl der Reifenabtrieb als auch der freiwerdende Bremsstaub zählen zur Emission dazu. Daher müssen auch Hersteller von Elektrofahrzeugen die Euro-7-Regelungen beachten. Für Elektroautos ist auch die künftig vorgeschriebene Haltbarkeit der Batterien interessant. Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern darf die Kapazität nicht weniger als 80 Prozent des Ursprungswerts betragen, drei Jahre oder 60.000 Kilometer später müssen noch mindestens 70 Prozent nutzbar sein.
Jochen Elter