Bereits im letzten Jahr hat die EU Kommission bewilligt, dass die im Führerschein oder im Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragene Schlüsselzahl automatisch um zehn Monate verlängert wird, ebenso die Frist zum Abschluss der Weiterbildung und das Ablaufdatum der Führerscheine, die innerhalb der EU harmonisiert sind (sogenannte Omnibus-II-Verordnung).
In einer neuen Verordnung vom 30. Juni, die der „Verkehrsrundschau“ vorab vorlag, hat die EU Kommission diese Regelungen nun noch einmal verlängert. Entsprechend gilt nun:
- Für Dokumente und Bescheinigungen, die im Zeitraum zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. September 2021 abgelaufenen sind/ablaufen würden, gilt nunmehr eine Verlängerung dieses Referenzzeitraums um drei Monate.
- Der Bemessungszeitraum wurde vom 30. Juli 2021 auf den 30. September 2021 verlängert und betrifft die Fristen für den Abschluss einer BKF-Weiterbildung sowie die Gültigkeitsdauer der Fahrerqualifizierungsnachweise und Führerscheine.
- Die Gültigkeit der Dokumente, die in diesem Zeitraum abgelaufen sind oder ablaufen werden, wird wie bisher um zehn Monate verlängert.
Weitere Informationen gibt es in der Übersicht zu den Ausnahmeregelungen aufgrund Covid-19 des BAG.