Zum 31. Dezember 2006 läuft die erste Zweijahres-Frist für mautbefreite Fahrzeuge aus. Fahrschulen, die ihren nur zu Ausbildungszwecken eingesetzten Fahrschul-Lkw bei der Toll Collect GmbH als mautbefreites Fahrzeug registriert haben, sollten deshalb rechtzeitig eine Verlängerung über die Internetseite des Mautbetreibers beantragen. Das Antragsformular ist unter dem Stichwort „Mautbefreiung“ hinterlegt. Auf ein entsprechenden Schreiben des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) weist die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände hin.
Wer nach wie vor dieselben Fahrzeuge wie bei der ersten Registrierung einsetzt, muss nur Angaben zur Person und die Kennzeichen der zur Verlängerung anstehenden Fahrzeuge eingeben. Kopien der Fahrzeugpapiere müssen nur dann eingesandt werden, wenn die Fahrzeugpapiere in der Zwischenzeit geändert worden sind, beispielsweise wegen einer Änderung des zulässigen Gesamtgewichts oder eines Fahrzeugtauschs. Beim bloßen Umtausch in die Zulassungsbescheinigung Teil I ohne inhaltliche Änderungen müssen keine Kopien nachgereicht werden.
Toll Collect registriert die mautbefreiten Fahrzeuge für maximal zwei Jahre. Wer versäumt, den Antrag für seine Fahrschulfahrzeuge rechtzeitig zu verlängern, läuft Gefahr, unterwegs von den Kontrolleuren des BAG angehalten zu werden.
(dif, 23.10.06)
http://www.toll-collect.de