Anlässlich von Fahrerlaubnisprüfungen in den Lkw-Klassen sollen ab Mitte Mai bis Ende August die Fahrerlaubnisprüfer zusammen mit dem Fahrlehrer den Arbeitsplatz des Prüfers vermessen. Die Arbeitsgruppe „Praktische Prüfungen“ des Arbeitskreises Fahrerlaubnisfragen des Verbandes der Technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) möchte die Ergebnisse als Grundlage für eine noch zu erarbeitende Richtlinie für die Begutachtung von Lkw auf ihre Eignung als Prüfungsfahrzeug nehmen.
Bei der aktuellen Datenerhebung geht es vor allem um den Sitzplatz des Prüfers und um seine Sichtverhältnisse. Als problematisch haben sich offenbar immer wieder die ungehinderte Sicht nach vorn, ein ausreichendes Sichtfeld zur Seite und in die Rückspiegel sowie der Sitzplatz selbst herausgestellt. Die Prüfer und die Fahrlehrer sollen deshalb analog zu den bestehenden Regelungen für Pkw einige Maße in ein vorbereitetes Datenblatt übertragen.
Der Vorstand der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), die in die Vorarbeiten eingebunden ist, hat das Vorhaben diskutiert und bittet die Fahrlehrer, die Sachverständigen beim „Maß-Nehmen“ zu unterstützen. Die BVF ist davon überzeugt, dass die meisten Fahrschul-Lkw den Prüfern einen ordentlichen Arbeitsplatz bieten und dass nur sehr wenige den Anforderungen an einen akzeptablen Arbeitsplatz nicht standhalten werden. Die BVF hat zur Thematik des Prüfer-Arbeitsplatzes im Lkw auch die Fahrzeughersteller befragt wird darauf hinwirken, dass keine unrealistischen Anforderungen gestellt werden.
(dif, 08.05.09)