„Diese Abmahnungen beziehen sich auf die Nutzung von ‚Google Fonts‘ auf der jeweiligen Homepage der Fahrschule“, teilt der Fahrlehrerverband Niedersachsen in seinem Newsletter mit.
„Die Kanzlei behauptet, dass ‚Google Fonts‘ derart installiert ist, dass unter anderem die IP-Adresse des Besuchers an Google in den USA weitergeleitet wird.“ Das sei ein Verstoß gegen den Datenschutz. Zahlen die Fahrschulen aber 170 Euro, werde die Kanzlei auf weitere Schritte verzichten.
Die Fahrlehrerverbände geben gerne Auskunft, wie sich betroffene Fahrschulen davor schützen beziehungsweise dagegen wehren können. In der Ausgabe 11/22 der Zeitschrift FAHRSCHULE wird dazu außerdem ein Bericht erscheinen.