Generell ist es nicht verboten, Kopfhörer im Straßenverkehr zu tragen, schreibt die DVR. Allerdings müssen laut Paragraph 23 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) alle, die ein Fahrzeug führen, sicherstellen, dass ihr Gehör dabei nicht negativ beeinträchtigt wird – sei es durch Musik und Telefongespräche über Kopfhörer oder durch ein lautes Radio.
Wer sich hinter dem Steuer über Kopfhörer beschallen lässt, sollte sich bewusstmachen: Zu laute Musik kann vom Verkehrsgeschehen ablenken und wird dann schnell zur Unfallursache. „Außerdem besteht die Gefahr, dass wichtige Umgebungsgeräusche nicht oder nicht rechtzeitig wahrgenommen werden“, heißt es bei der DVR weiter. Das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer oder den Klang eines Einsatzhorns wegen zu lauten Sounds zu überhören, ist nicht nur gefährlich, sondern auch ordnungswidrig und wird mit einem Bußgeld geahndet. Außerdem gilt: Wer beim Autofahren nachweislich Kopfhörer trägt, hat laut Allianz bei einem Unfall Mitschuld.