Dem neuen Regularienentwurf der EU zufolge sollen Unfalldatenspeicher – anders als bisher – ab 2022 Zeit-, Datums- und Ortsangaben nicht mehr erfassen und speichern dürfen. Der DVR kritisiert, dass diese Einschränkung „dem Sinn von Unfalldatenspeichern“ entgegenlaufe. Die Forderung des DVR: Der Regulierungsvorschlag, der im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet wurde, müsse deshalb abgeändert werden.
Für die Aufklärung von Unfällen unverzichtbar
Für die Aufklärung von Verkehrsunfällen sind die Unfalldatenspeicher bereits heute eine wichtige Quelle, schreibt der DVR. Die Analyse von Verkehrsunfällen ohne die darin gespeicherten Daten werde aber zunehmend schwieriger, da bei Fahrzeugen mit Assistenz- und Sicherheitssystemen die Eingriffe dieser Systeme beispielsweise die zurückbleibenden Bremsspuren auf der Fahrbahn stark verändern. Rückschlüsse auf die letzten Fahrmanöver vor dem Crash sind ohne die Auswertung der „digitalen Spuren“ kaum noch möglich.
Die Auswertung von Unfalldatenspeichern könne aber auch ermöglichen, Unfallursachen zu erkennen, auszuwerten und langfristig präventive Maßnahmen zu ergreifen, ist sich der DVR sicher. Klares Ziel sei es, künftig Unfälle zu verhindern. Mit dem nunmehr vorliegenden Entwurf der Durchführungsverordnung werde dies jedoch erheblich erschwert. Daher fordert der DVR den Regulierungsvorschlag so zu ändern, dass die Unfalldatenschreiber insbesondere auch Zeit-, Datums- und Ortsangaben speichern dürfen. Deren Auslesung durch Behörden beziehungsweise Unfallsachverständige müsse allerdings weiterhin den europäischen und nationalen Datenschutzvorschriften genügen, so der DVR.