-- Anzeige --

Ladeinfrastruktur an Rastanlagen: Laut ADAC noch viel Luft nach oben

17.10.2024 12:01 Uhr | Lesezeit: 4 min
Raststätte Ladeinfrastruktur
Nachladen an öffentlichen Ladesäulen entlang den deutschen Fernstraßen: Möglich aber in vielen Punkten verbesserungswürdig
© Foto: ADAC / Theo Klein

Wie gut funktioniert Laden an Raststätten entlang den Autobahnen? 40 Rastanlagen hat der ADAC unter die Lupe genommen, die Unterschiede hinsichtlich Komfort und Praxistauglichkeit waren groß: An 37 Anlagen waren Ladesäulen vorhanden.

-- Anzeige --

16 dieser 37 Anlagen, also 43 Prozent, boten ausschließlich Ladesäulen mit weniger als 150 kW Ladeleistung an, mehrheitlich konnte Strom hier sogar nur mit bis 50 kW geladen werden – zu wenig, um kurze Ladezeiten zu ermöglichen. Und nur an vier der 21 Rastanlagen mit Schnellladesäulen mit mindestens 150 kW ist sogenanntes High-Power-Charging mit über 300 kW möglich: An der Raststätte Auerswalder Blick Süd (A4), Gütersloh Süd (A2), Fuchsberg Süd (A20) sowie Brohltal West (A61). Allerdings gab es mit Allertal West (A7), Eisenach Nord (A4) und Am Haarstrang Süd (A44) auch drei Rastanlagen ohne jegliche Ladeinfrastruktur.

Neben der Ladeleistung hat der Automobilclub auch die Anzahl der Ladepunkte untersucht. Sechs der 21 Rastanlagen mit Ladesäulen von 150 bis 350 kW verfügten lediglich über maximal drei Ladepunkte - ein zeitgemäßer Ladepark sollte nach Ansicht des ADAC mindestens zehn bieten. Durchschnittlich kamen die 21 Rastanlagen nur auf einen Wert von gut vier Ladepunkten ab 150 kW. Auch Falschparker, die die Tester auf acht der 37 Rastanlagen mit Ladeinfrastruktur vorfanden und die temporär zumindest einen Ladeplatz blockierten, verschärfen das Problem zusätzlich.

Weitere Mängel und Mankos

Oft bemängelt: fehlender Komfort an den Ladesäulen. Überdachte Ladeplätze, die Autofahrer bei Regen schützen – Standard beim Tanken – sind selten, nur an zwei Rastanlagen waren diese Schutzmöglichkeiten vorhanden. Wer zudem mit Anhänger unterwegs ist, hat beim Laden weiterhin mit mehr Herausforderungen zu kämpfen: Nur an einer Rastanlage war es möglich, ohne Abkuppeln und Rangieren des Anhängers zu laden.

Bezahlen: Oft keine Kartenterminals vorhanden

Kritisch sieht der ADAC die Bezahlmöglichkeiten: An Schnellladesäulen mit einer Leistung von mehr als 150 kW müssen E-Autofahrer für die Ad-hoc Bezahlung weiterhin einen QR-Code benutzen, um dann mit Debit- oder Kreditkarte zahlen zu können. Dies birgt Sicherheitsrisiken, da Kriminelle mit gefälschten QR-Codes durch sogenanntes "Quishing" an Kreditkartendaten gelangen können. Nur vereinzelt fanden die Tester bereits Kartenterminals an den Ladesäulen.

Um den Hochlauf der E-Mobilität voranzutreiben und den Einsatz auf Langstrecken attraktiver zu machen, muss der Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter beschleunigt werden. An Rastanlagen, so fordert der ADAC, sollten Ladeparks mit mindestens zehn Ladepunkten und einer Ladeleistung von mindestens 150 kW vorhanden sein, die Anzahl sollte außerdem mit steigendem Bedarf erweiterbar sein, inklusive. Überdachung und ausreichender Beschilderung.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.