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Nebelschlussleuchte nur bei Nebel zulässig

13.11.2007 09:07 Uhr
Nebelschlussleuchte nur bei Nebel zulässig

Hella weist darauf hin, dass man Nebelschlussleuchten selbst bei dichtem Regen oder Schneefall nicht einsetzen darf, sondern nur bei Nebel.

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Nebelscheinwerfer darf man einschalten, wenn Nebel, Regen oder Schneefall die Sicht erheblich behindern, Nebelschlussleuchten hingegen nur, wenn Nebel zu Sichtweiten unter 50 Metern führt. Bei solch dichtem Nebel darf man die Nebelschlussleuchte auch innerhalb von Ortschaften einschalten. Darauf weist der Lichtspezialist Hella hin. Der Zulieferer rät Autofahrern, die Kontrolllampe für die Nebelschlussleuchten im Auge zu behalten, da man im Gegensatz zu den Nebelscheinwerfern selbst nicht sieht, ob die Nebelschlussleuchte noch brennt, auch wenn sich der Nebel bereits gelichtet hat. Viele Autofahrer vergessen das Ausschalten und blenden dann nachfolgende Verkehrsteilnehmer. (dif, 13.11.07)
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