Ab dem 19. Januar 2013 wird die neue Führerscheinklasse A2 eingeführt. Zweirad-Fans, die noch keine 24 Jahre alt sind, können dann den Führerschein für mittelschwere Motorräder erwerben. Die Leistungsgrenze ist dann auf 35 kW/48PS beschränkt.
Unbegrenzt fahren mit Maschinen der Klasse A darf anschließend nur, wer sich nach zwei Jahren einer praktischen Aufstiegsprüfung unterzieht.
Bisher berechtigte die Klasse A beschränkt Zweiradbegeisterte unter 25 Jahren dazu, Maschinen bis maximal 25 kW/34PS zu führen. Zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis fällt die Leistungsobergrenze bisher ohne weitere Formalitäten weg.
Wie der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung rät, sollten Verbraucher sich rasch für einen Motorradführerschein entscheiden. So können sie sich die Aufstiegsprüfung ersparen. Alle Führerscheinanträge, die vor dem 19. Januar 2013 durch eine bestandene Prüfung erledigt sind, werden auf die neue Klasse A2 umgestellt.
(cm)