Gerade mal seit drei Wochen gilt die neue StVO. Die Reform erntete Zuspruch, aber auch Kritik. Insbesondere die höheren Bußgelder und die strengeren Sanktionen sind Autofahrern und –lobby zum Teil ein Dorn im Auge.
Das BMVI scheint nun einzulenken und will Informationen des „Spiegels“ zufolge einen Teil des Bußgeldkatalogs modifizieren. Es gehe vor allem um die Vorschrift, die ein Fahrverbot verhänge, wenn die Höchstgeschwindigkeit innerorts um 21 km/h und außerorts um 26 km/h überschritten werde, schreibt das Hamburger Nachrichtenmagazin auf seiner Website. Das Ministerium sehe diese Sanktionen als „unverhältnismäßig“ an.
(tc)