Zum 1. Juli 2006 ist in Tschechien nicht nur die Pflicht, auch bei Tag mit Licht zu fahren, eingeführt worden. Es sind auch andere wichtige Verkehrsregeln geändert worden. Zuwiderhandlungen werden künftig schärfer, mindestens jedoch mit 1.500 Kronen (ca. 53 Euro) geahndet. Der ADAC weist auf folgende Neuerungen hin:
+ Wer ohne Freisprecheinrichtung am Steuer telefoniert, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 1.500 bis 2.500 Kronen (ca. 53 bis 90 Euro).
+ Im Kreisverkehr gelten jetzt die gleichen Regeln wie in Deutschland. Blinken nur beim Verlassen des Kreisverkehrs.
+ 50 Meter vor sowie auf Bahnübergängen gilt Tempo 30.
+ Eine durchgezogene gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet Halte- und Parkverbot; bei einer unterbrochenen gelben Linie darf gehalten werden. Parkknöllchen kosten mindestens 1.500 Kronen (ca. 53 Euro).
+ Kinder unter 12 Jahren mit einem Gewicht unter 36 kg oder einer Größe bis 1,50 m müssen in geeigneten Kinderrückhaltesystemen befördert werden.
+ Radfahrer unter 18 Jahren benötigen einen Schutzhelm.
+ Die Warnwestenpflicht bei einem Unfall oder einer Panne auf Landstraßen oder Autobahnen gilt nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge.
+ Die Verwendung von Radarwarngeräten ist verboten und kann mit einer Geldstrafe bis zu 100.000 Kronen (ca. 3.530 Euro) geahndet werden.
+ Bei Verstößen gegen die Vignettenpflicht (Autobahnen) werden an Ort und Stelle Geldbußen in Höhe von 5.000 Kronen (ca. 176 Euro) kassiert.
Der ADAC weist auch darauf hin, dass bei Unfällen mit Personenschäden, schweren Sachschäden oder bei ungeklärter Schuldfrage die Polizei gerufen werden muss. Das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt in jedem Fall eine Verkehrsstraftat dar und wird mit mindestens 25.000 Kronen (ca. 880 Euro) bestraft.
Die Mitnahme von Ersatzglühlampen ist in Tschechien Vorschrift. Auch ausländische Kraftfahrer sind hier in der Vergangenheit schon beanstandet worden (1.500 Kronen, ca. 53 Euro).
(bub, 6.7.05)