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Neues EuGH-Urteil zum Führerscheintourismus

21.11.2008 09:14 Uhr

Wer ein Verfahren zum Führerscheinentzug "am Hals hat", braucht gar nicht erst zu einer ausländischen Fahrschule zu gehen. Das ergibt sich aus einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

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Eine Fahrerlaubnisbehörde muss einen Führerschein nicht anerkennen, der schon während eines im Inland laufenden Verfahrens zum Entzug der Fahrerlaubnis im Ausland erworben wurde. Mit dieser Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, Rechtssache C-1/07) am 20. November 2008 nach Einschätzung des baden-württembergischen Verkehrsstaatssekretärs Rudolf Köberle ein weiteres Schlupfloch für den Führerscheintourismus geschlossen. Es ging um den Fall eines wegen Drogenkonsums auffällig gewordenen deutschen Autofahrers, der in Tschechien schon einen neuen Führerschein erworben hatte, während sein Entzugsverfahren in Deutschland noch lief. Bislang hatte der EuGH die Nichtanerkennung im Ausland erworbener Führerscheine nur in Fällen für rechtens erklärt, in denen die ausländische Fahrerlaubnis während der Sperrfrist erworben worden war. (dif, 21.11.08)
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