Neues EuGH-Urteil zum Führerscheintourismus
Wer ein Verfahren zum Führerscheinentzug "am Hals hat", braucht gar nicht erst zu einer ausländischen Fahrschule zu gehen. Das ergibt sich aus einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Wer ein Verfahren zum Führerscheinentzug "am Hals hat", braucht gar nicht erst zu einer ausländischen Fahrschule zu gehen. Das ergibt sich aus einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
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